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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0011
Ernten und Gülten in den Besitz der Klosterverwaltung kamen, bleibt freilich
wohl noch ein Problem, wenn auch einzelne Abgaben bestimmten Zwecken dienen
sollten. Eine Finanzverwaltung ist nicht zu erkennen.

Das Kloster blieb zwar von den zahlreichen Kriegen am Oberrhein keineswegs
unberührt, aber es scheint doch, daß ihm seine Besitzungen durch alle
Fährnisse hindurch im großen ganzen erhalten geblieben sind. „Die besondere
Stellung des Tennenbacher Urbars", die ihm, wie Max Miller schon hervorhob
, „nach Form und Inhalt den ersten Rang" unter allen in Karlsruhe
verwahrten Urbaren zuweist, sieht Schäfer nicht nur in seinem außergewöhnlichen
Umfang, sondern vor allem darin, ..daß kein anderes der großen Urbare
mit solcher Sorgfalt und solchem materiellen und künstlerischen Aufwand angelegt
ist". Den Plan hat der Verfasser „in allen Einzelheiten programmatisch
entwickelt", so daß wir „seine Verwirklichung am Objekte selbst überprüfen
können". Geplant war z. B. „nicht nur eine Beschreibung des Besitzes und der
Einkünfte seines Klosters", sondern Zenlin wollte zugleich bei jedem Ort die
Herkunft und die Rechtstitel der einzelnen Besitzungen an der betreffenden
Stelle im Urbar bezeichnen. Deswegen finden wir so viele inserierte Urkunden.
So kann Schäfer das Güterbuch „Urbar und Kopialbuch zugleich" nennen. Es
muß in der Tat als „überragende Leistung eines einzelnen Tennenbacher Mönches
angesehen werden, des aus Freiburg stammenden Johannes Zenlin", Großkellers
und späteren Abtes des Klosters. Fortsetzer war der Frater Johannes
Meiger, den das farbige Titelbild im unteren Teil der S-Initiale darstellt.

Zeigt uns das Güterbuch „das Kloster auf der Höhe seiner wirtschaftlichen
Entfaltung", so doch nicht mehr die „typisch zisterziensische Klosterwirtschaft",
weil die ursprüngliche Eigenwirtschaft vieler Grangien zugunsten seines
Systems der Verpachtung (locatio) aufgegeben worden war. In dieser Änderung
möchte Schäfer — und das leuchtet durchaus ein sogar den „eigentlichen
Anstoß zur Anlage des Urbars" sehen, das in erster Linie als „eine Aufnahme
des Besitzstandes nach der glücklich vollzogenen Umstellung" anzusehen wäre.
„Sie markiert den Eintritt in die neue Epoche nach Aufgabe der typisch zister-
ziensischen Eigenwirtschaft". Bei der Besprechung der Besitzkarte des Klosters
Tennenbach werden wir kurz auf diese Frage zurückkommen müssen.

Max Webers „Beschreibung der Handschrift" hier nachvollziehen zu wollen
, dürfte für denjenigen, der den Codex nie gesehen hat, nicht viel Sinn
haben. Von den Schreibern und ihren Händen war schon die Rede. Der
Abschnitt über „die Entstehung des Güterbuches" klärt einige Fragen, die sich
alsbald stellen, wenn man das Inhaltsverzeichnis der Herausgeber (S. V VII)
als Wegweiser zu den einzelnen Orten zu benutzen versucht. Wenn Zenlin
damit begann, alle Ortsnamen alphabetisch zusammenzustellen, so ließ sich
diese Absicht offenbar nicht ganz durchführen, zumal wohl Orte hinzukamen,
für die der entsprechende Platz schon vergeben war. Auffallend sind indessen
die Überschriften, auf die keinerlei Güterbeschreibung folgt. Bei der Behandlung
des Ortsnamenregisters werden wir versuchen, den einen oder anderen
dieser Fälle zu erklären. Vielleicht sind hier nur „Verweisungen" unterblieben,
die auch zur Entstehung des Güterbuches gehören: oft wird mit Worten und
Zeichen darauf hingewiesen, daß Vorgänge an mehreren Stellen des Textes
vorkommen. — Auch die Befragungen glaubwürdiger Leute gehören zu dieser
Einzelfrage der Entstehung des Güterbuches: wieviel zuverlässiger werden

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