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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0016
genannt. Diezelinsbach ist also sicher hier, ganz im NO des Freiamtes zu
suchen. Dasselbe ergibt sich übrigens für Graben im Elzatal (Sp. 399 — Titel
ohne Text), das „nicht näher bestimmbar im Elztal" zu suchen sein soll. Elza
gehört aber, wie wir soeben sahen, zu den Begrenzungen des Dürrenhofes, und
die Top. Karte nennt den oberen Teil des Brettenbaches zwischen der Ludin-
mühle und der Mühle unterhalb des Bildsteins „Graben". Hier möchte ich Graben
im Elzatal vermuten. — Die Kreizenau kann nicht als „abgegangen" bezeichnet
werden, weil sie nicht besiedelt war. Sie lag aber wohl auch nicht „bei
Mußbach oder Mutterstegenhof", ihre Nennung unter Bramshart (Sp. 151) läßt
vielmehr vermuten, daß sie am Zusammenfluß des Petersgrabens, der von
Wöpplinsberg herabkommt, und des Bruderhäusledobels, der nach Aspen hinaufführt
, zu suchen ist. Dafür spricht auch ihre Erwähnung unter Tennenbach
(Sp. 1121) in unmittelbarer Verbindung mit Bramshart. Der Kunzisberg, heute
„Künzlisberg" (Sp. 654), muß hier nur der Karte wegen erwähnt werden, die
ihn, als wäre er eine Siedlung, „Künzinsbergen" nennt. Es handelt sich aber
nur um Wald, der „una cum feodis, bonis et censibus in Schonabrunnen"
(Sp. 1043) erworben wurde. Der Abschnitt Schonabrunnen klärt die Lage: die
Güter befinden sich „under dem künzinsberge", vermutlich oberhalb des Au-
hofes am Kirnbach.

*

Das Personennamenregister nennt „die Personen ... nach ihrem
Geschlechtsnamen oder, wenn ein solcher fehlt, nach ihrem Rufnamen. Wo sie
leben oder Besitz haben, gibt der in () beigefügte Ortsname an. „Dabei ließ es
sich leider nicht vermeiden", meint der Verfasser in seiner Vorbemerkung -
glücklicherweise, möchte ich statt dessen sagen, wurde es so gehandhabt — „daß
einige Personen, die infolge ihrer Besitzstreuung mehrfach genannt sind, auch
unter verschiedenen Orten aufgeführt werden", und es ist m. E. ausgesprochen
schade, daß „bei einer Anzahl von Adelssceschlechtem zur Vermeidung besonders
häufiger Wiederholungen auf eine solche örtliche Unter^liederung verzichtet
" wurde. Für die Erfassung; des Adels, des hohen Adels und des von
ihm abhängigen niederen Adels, nach Namen, Stand und Besitz bietet das
Tennenbacher Güterbuch wohl eine einzigartige Möglichkeit, die Frage nach
den Initiatoren der Besiedelung, besonders der Emmendinger Vorberge und der
sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse während mehrerer Jahrhunderte zu
untersuchen, wozu K. S. Bader ja schon einen grundlegenden Beitrag geleistet
hat.

In den Vorbemerkungen zum Ortsnamenregister wurde schon betont, daß
der Geschlechtsname häufig fehlt. Im Personennamenregister finden sich denn
auch sichere und vermutliche Geschlechtsnamen mit sicheren Vornamen und
möglichen Berufsbezeichnungen in einem Alphabet. Ist ein „Advocatus" ein
advocatus, oder heißt er nur so? Was ist eine Advocata oder ein Villica? Ist
ein „banwart" ein Bannwart oder heißt er so? Die Fra^e wird sich immer wieder
stellen, ob jemand Brotbeck genannt wird oder Büchsenschießer, Buman
oder Büttel, Goldschmit, Herter (Hirt oder Huter), Keller, meiger (meier) muler,
murer, schriber oder vogt. Dagegen haben sich lateinische Berufsbezeichnungen
wie carnifex. cerdo, cocus, incisor oder scriptor nicht als Familiennamen durchsetzen
können, wie etwa Faber und Piscator. — Was hat es mit zwei Frauen
auf sich, die als „lavatrix" bezeichnet werden? Sie leben beide in Sonnenziel,

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