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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0017
während es nahebei, in Hofen, einen „Wescher" gibt. Viermal wird ein
„Zoller miles de Kenzingen" in Bleichheim genannt und in Kenzingen sogar ein
dominus Tlricus Theloneator. Ist der dominus noch Zöllner oder was ist inzwischen
aus dem Zöllner geworden? Vermutlich ein Kenzinger Ratsherr: consules
werden dort schon 1290 erwähnt. — Wenn man im Register des Tennenbacher
Güterbuches auf Begriffe stößt wie „natus noster" und „proprius servus beati (!)
virginis", liegt es nahe, nach dem Standesunterschied der so bezeichneten Personen
zu fragen. Der Wissensdurst wird aber rasch gestillt, wenn man dem
Hinweis auf den Harderhof folgt und in Sp. 445 feststellt, daß es sich bei den
beiden „nati nostri" um nächste Angehörige der Herren von Geroldseck handelt,
also um eine Verwandtschaftsbezeichnung, nicht um Leibeigene. Allerdings ist
bei dieser Nennung nur Hermann v. Geroldseck, nicht Heinrich, die Ehre des
Registers zuteil geworden.

Nun sind die Heimatforscher an der Reihe, den Anregungen dieses Registers,
den Angaben über Adel, Bürger und Bauern, Freie und Unfreie nachzugehen
und zu versuchen, auch hohe und niedere Geistliche, Mönche und Inklusen (und
deren Dienerinnen) einzuordnen in ein Bild, das unsere Vorstellungen vom
täglichen Leben in jener Zeit in vielleicht überraschender Weise bereichern,
korrigieren und präzisieren kann.

Natürlich kommt auch im Sach- und Wortregister der brotbeck
(kleingeschrieben) wieder vor, doch wird unter advocatus, armiger, bader, ban-
wart usw. bis zum zwölfer nicht die Person zitiert, sondern das Amt oder der
Beruf mit bloßer Seitennennung. Wer sich für wirtschaftliche Dinge interessiert
, findet von agellus über brache, egerde, hanflant, nüsetze, pomerium
bis zum torcular unter vielen Stichwörtern Hinweise auf viele Beispiele. Ebenso
lohnt es sich, Rechtsbegriffen in diesem Alphabet nachzugehen, dem allodium,
der bangarbe, etter, exactio, feodum und gewette, der gichtigen schuld, dem
Über homo, dem bonus vir — (der bonus homo — Sp. 81 — wurde nicht aufgenommen
) — und dem servus. Und wie viele Bezeichnungen gab es für allerlei
Art von Besitz und Gebäudearten: casale, casalium, curia, edificium, gemach
(Herberge), gesesse, granarium (Kornspeicher), grangia, hof und hofgesesse,
hofreiti, hübe, schüre, schweighof, steinhus, taberna, tor, turn und ziegelhof:
das ist nur eine kleine Auswahl. Wir deuten weiter an: Nennungen von Getreidearten
, Obstbäumen und anderen Gewächsen, die auch bei den Abgaben
an das Kloster eine Rolle spielen. Es ist unmöglich, aus diesem Register von
fünfzehn Seiten Umfang eine Auswahl zu treffen, ohne Wichtiges oder Wichtigeres
zu übergehen. Das Register wird für jeden Versuch, einen Zugang zum
Tennenbacher Giiterbuch zu finden, hervorragende Hilfe leisten können.

Endlich muß von der Karte die Rede sein, die dem Werk beigegeben
wurde, eine „Übersicht über den Tennenbacher Besitz nach dem Stand des
Urbars". Der Gesamtüberblick ist eindrucksvoll: Tennenbacher Besitz von Bellingen
im Süden bis nach Burgheim bei Lahr oder bis Friesenheim, in den
Schwarzwaldtälern, auf der Baar und im Elsaß. Besonders reich begütert ist
Tennenbach begreiflicherweise in seiner näheren Umgebung gewesen, wo die
Höfe und Güter so nahe beieinander lagen, daß davon eine besondere Karte
angefertigt wurde. Auch die Güter auf der Baar sind auf einer Nebenkarte
dargestellt.

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