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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0020
eine kreisrunde schwarze Fläche als Erkennungszeichen, „als Grangien bezeichnete
Höfe (ohne nachzuweisende Eigenwirtschaft)" einen Kreis um einen

schwarzen Mittelpunkt. Besonders bezeichnet sind sonst nur das Kloster selbst
und die Tennenbacher Patronatspfarrei Mußbach. Eine unterbrochene Strichlinie
deutet auf der großen Karte die Grenze des Kaiserstuhls an. Vielleicht
hätte man auch den oppidula und casalia eine Signatur geben können. Hätte
nicht, da in all diesen Orten Besitz des Klosters vermutet werden darf, die erste
Gruppe als „Weitere Orte mit Klosterbesitz" und im Anschluß daran die
zweite Gruppe den Schluß bilden sollen?

Ist aber eine solche Einteilung überhaupt in dieser Weise möglich? Jedenfalls
will sie uns unvollständig scheinen und betont die Nennung einer Grangie
zu stark, zumal sich doch in vielen Fällen nicht nachweisen läßt, ob es sich um
Grangien handelt, die dem ursprünglichen Plan der Zisterzienser jemals entsprochen
haben. Grangia und curia sind oft gleichgesetzt, aber für die curia
gibt es sowenig eine Signatur wie für eine residencia. Ferner gibt es an einigen
Orten mehrere Grangien, und die Mehrzahl ist auf der Karte nicht berücksichtigt
. An denselben Orten aber kann es noch weiteren Tennenbachischen
Grundbesitz geben, der nicht mit einer grangia oder curia verbunden zu sein
braucht, und deswegen können die gewählten Signaturen unmöglich den
gesamten Klosterbesitz an allen Orten nach seiner rechtlichen oder wirtschaftlichen
Zugehörigkeit erfassen. Die Signaturen können also bestenfalls auf
Schwerpunkte klösterlichen Besitzes hinweisen. Die grangia in Kenzingen. um
nur auf eine Seite dieses Problems hinzuweisen, verschwindet einfach hinter
dem Zeichen für „Städte mit Tennenbacher Wirtschaftshof". Ich möchte diesen
sehr interessanten Versuch einer Charakterisierung des Klosterbesitzes in
den einzelnen Orten für verfrüht halten und dem Punkt 5 a der „Richtlinien"
widersprechend, der die „Publikation der Quelle, nicht gleichzeitig deren Bearbeitung
" verlangt.

Soviel zur Edition. Die Schriftleitung hat mir erlaubt, aus dem Rahmen
einer ausführlichen Besprechung auszubrechen und von einem der Objekte des
Tennenbacher Güterbuches zu berichten, die mich besonders beschäftigt haben.
So darf ich zurückkommen auf Gutenrod, das bis zum vorigen Jahrhundert
rund 100 ha umfaßte. Der Altbauer, Herr Veglin-Gisin, erzählte uns das gelegentlich
einer Exkursion, die von Emmendingen aus nach Gutenrod führte.
Ein Großneffe des Altbauern führte uns zu ihm. „Was wollen die Herren?" -
„Nur etwas fragen." — „Ich wüßte nicht, was man mich fragen könnte." „Sie
fragen nach Gutenrod." — „Gutenrod, meine Herren, das ist hier! Kommen Sie
herein!" Er holte dann einen Spankorb mit dem Familienarchiv, Nachlaßakten
des 19. Jahrhunderts, in denen der Hof noch ganz einfach „Gutenrod" hieß.
Erstaunt waren wir, als unser Gastgeber sogar über die im Tennenbacher Güterbuch
erwähnten 10 Juchart Acker auf der „Höchte" Auskunft geben konnte,
wenn auch nur mit der Bemerkung: „Die sind jetzt verkauft. Da stehen die
neuen Häuser an der Straße."

Daß mich dieses Gut schon lange interessiert hat, ist leicht zu begründen.
Mir fiel die Familie Brenner auf, die im Tennenbacher Güterbuch wiederholt
genannt wird. Ob und wie alle darin genannten Brenner zusammengehören,

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