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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0036
vom rechten Oberarm des Täufers über die linke Hand und den linken Unterarm
des Henkers, etwas verschoben durch den rechten Unterarm des Bittenden
zum Haupt Christi.

. Parallel dazu zeigen sich der linke Unterarm mit der Hand des Täufers und
der rechte Oberarm des Schwertträgers. Weiter ergeben sich noch dynamische
Schrägen in dem linken Bein des Henkers, in den beiden langen Federn des
größeren Engelflügels, den Gegenschrägen in der Seele, dem Tuch des kleineren
Engels und der linken Schienbeinkante des Stehenden. Als Vertikalgewichte
wären der Behälter links und die bittende Gestalt neben Christus
anzusprechen.

Diese kraftvolle Verbindung von Schräge und Gegenschräge mit den Vertikalakzenten
zeigt, trotz der links oben fehlenden Teile, eine durchaus monumentalere
Bildgestaltung, die in ihrer Differenziertheit manchen ottonischen
Reihungsrhythmus hinter sich läßt. Wenn man auf Grund der oft groben
Skizzierstriche eine an sich schwächere Hand vermuten möchte, so hat sie
sicher größere Vorbilder gekannt. Außerdem fehlt zu einer fundierten Beurteilung
das vollendete Bild. Das Kirchlein von fast sechs auf elfeinhalb
Meter war wohl kein sehr bedeutender Mittelpunkt. Es unterstand aber als
Eigenkirche doch dem Einfluß eines angesehenen Grundherrn. Krozingen ist
in den St. Galler Urkunden 807 als ,.Scrozzinca" genannt. Am 24. August übertragen
hier Blidsind. wohl der Sohn Ruadins, und seine Gemahlin Swanahilt
dem Kloster Güter in Eschbach, Herten und Eichen. Dieser Vertrag wurde in
Krozingen geschlossen. Es ist somit ein „actum-Ort". Die Stifter hatten
die Mönche wohl eingeladen, diese Urkunde auf ihrem Familienbesitz
„in villa", dem Dorf Krozingen, auszustellen. Denn es geht daraus nicht hervor
, daß sich St. Galler Besitz in Krozingen belegen ließe. Die Kapitelbezeichnung
auf der Urkunde „cap. XVIII Ebringa" weist auf die nächste Sankt Gallische
Verwaltungseinheit im Breisgau, Ebringen, hin. Ob die Glöcklehof-
kapelle mit ihrem Grundbesitz zur Zeit der Entstehung ihrer Wandmalereien
zu Krozingen oder doch eher zu Kerns, einem Ortsteil, der heute am linken
Neumagenufer liegt, gehörte oder auf Grund alter Eigenkirchensituation
eine Art Enklave war, wäre noch zu klären.

Zur frühen Siedlungssituation wäre hinsichtlich der Bodenfunde auch auf
meine Arbeit „Römer- und Alamannenzeit" im alten Amtsbezirk Staufen,
Schau-ins-Land, 74. Jahresheft, S. 3 "50, 1956. zu verweisen. Daß Krozingen
schon im ersten Jahrhundert nach Christus einen besonderen römischen Siedlungsakzent
darstellt, ergab diesen Sommer, in Erweiterung des Bekannten,
die von mir entdeckte und unter Leitung von Konservator G. Fingerlin vom
Staatlichen Amt für Ur- und Frühgeschichte untersuchte Mansio, ein Straßenhaltepunkt
mit Gewerbebetrieb, Schmiede und Schenke, am südlichen Ortsausgang
bei Verbreiterung der Bundesstraße 3. Neben Riegel am Kaiserstuhl
wurde jetzt hier die zweite römische Straßenstation im Breisgau erfaßt, die
an der Fernstraße Basel-Mainz rechtsrheinisch im Bereich der Vorbergzone
des Schwarzwaldes verlief. Der ergrabene sechseinhalb Meter tiefe Schöpfbrunnen
in Trockenmauerwerk soll als Bodendenkmal erhalten bleiben.

In seiner Untersuchung „Das Kloster St. Gallen in der Verfassung des
karolingischen Reiches" weist R. Sprandel darauf hin, daß im 9. Jahrhundert
das Reichskloster Lorsch im nördlichen Breisgau zwischen 870 und 880 einen

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