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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0076
Sculpteur de cette ville Contre Frangois Hauser aussy Sculpteur de Fribourg
demeurant ä present en cette ville" eine Klage ein, die zur Klärung der Verhältnisse
führen sollte. Schmiedezunft und besonders Bildhauer Daniel Muck-
hensturm149 sahen mit Mißvergnügen die Aktivitäten des in Schlettstadt wohnenden
Franz Hauser, der von den Stadtbehörden noch nicht den Zunftpflichtigen
unterworfen worden war. Sie forderten darum, er solle sich entweder
bürgerlich aufnehmen lassen oder auf die Ausführung von Arbeiten
in der Stadt verzichten (,.on de Se faire recevoir bourgeois ou de S'abstenir ä
travailler en cette ville"). Franz Hauser antwortete, daß man ihn während
des Friedens zu einer Arbeit nach Schlettstadt gerufen habe. Infolge der
Unterbrechung der Verbindungen (Spanischer Erbfolgekrieg) habe er nicht
mehr nach Freiburg zurückkehren können, um sich dort aus seinem Bürgerrecht
zu lösen. Tm übrigen habe er bis auf den Tag für seine Arbeitserlaubnis
bezahlt: folglich beantrage er von neuem das Recht, sich als Hintersäfi aufhalten
zu dürfen, damit er unterdessen den Antrag auf das Bürgerrecht stellen
und seine künstlerische Tätigkeit fortsetzen könne („le dit Hauser a dit
qu'on la fait venir pour du travail pendant la paix, que la Rupture estant
intervenu. II n'a plus pü retourner ä Fribourg pour Se demettre de Son Droit
de bourgeoisie, que Jusqu'ä present II a paye les droits de la ville et partant
demande de nouveau luy vonloir accorder le droit de manance en attendant
qu'Tl puisse Se mettre en Estat de Demande les Droits de bourgeoisie et luy
permettre ä Continuer ä travailler de Son art"). Man nahm Franz Häuser
mit der Bedingung, bei Friedensschluß seinen Abschied aus dem Freiburger
Bürgerrecht nachzuweisen, wieder als Bürger in Schlettstadt auf; er hatte
die entsprechenden Gebühren zu bezahlen und sich nach den geltenden
städtischen Rechtsbestimmungen zu richten (.,avons ordonne que le dit Hauser
Sera Cense et Continue bourgeois en payant les Droits et Se Conformant
aux Statuts de la ville ä la Charge d'apporter Sa demission du droit de
bourgeoisie de Fribourg la paix faite150"). Ohne Erfolg suchte ich in den
Schlettstadter Archivalien nach weiteren Angaben über Bildhauer Daniel
Muckhensturm. Vermutlich verließ der Schweizer Bildhauer unter dem Konkurrenzdruck
Franz Hausers nach 1705 für immer die Stadt.

Unser Meister beherrschte in Schlettstadt wieder allein das Feld. Verschiedene
unbekannte Einträge der Schlettstadter Kirchenfabrikrechnungen
unterstreichen meine Feststellung: 1705 zahlte man „H: Frantz haufier dem
Bilthawer Wegen dem Newen Kirchenornat für die stangen Und Knopf zum
himel zu schneiden 11 pf 2 fi" aus. Seinem Gesellen fiel ein Trinkgeld von
5 ß 6 d zu. Am 28, November des Jahres folgte eine Bezahlung für „St:
Lienardts altar aufizubessern". Die Rechnung des Jahres 1706 vermerkt für
ihn unter dem 17. Oktober eine Ausgabe von 2 pf. 10 fi „für Underschiedliche
arbeith so er in die Kirch gemacht". 1708 mußte ein Schreiner Johann Fridt
zwei Stangen für den „Himmel" anfertigen. „Jt: dem Bilthawer solche zu
schneiden 1 pf." Außerdem: „H: Frantz Haufier dem bilthawer die Creitz Und
Knöpf ahn den zwey weiß Kirchenfähnen zu schneiden zalt 15 fi." 1712 wurde

149 Bildhauer Daniel Muckhensturm, „paroihsien de cette ville depuis un an, fils legitime de Daniel
Muckensturm Receveur des Religieuses du Couvent nomme le Paradis en Suisse", verheiratete
sich am 21. Mai 1703 in Schlettstadt. Dort kaufte er sich am 20. Januar 1704 in die Schmiedezunft
ein. Das Aufnahmeprotokoll gibt seine Herkunft „gebürtig von Baßel" an.

150 Stadtarchiv Schlettstadt, Prothocoll du Conseil de La Ville, 1705—1707, Blatt 29.

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