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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0078
Ein Streit zwischen Maler Baptiste Breny159 und Franz Hauser beschäftigte
über Jahre das Schlettstadter Ortsgericht. Beleidigende Aussagen, daß der
Maler nichts von seinem Handwerk verstehe, die Anschuldigung, daß der
Maler den Lehrling des Bildhauers abspenstig gemacht und zur Anfertigung
von Bildhauerarbeiten mißbraucht habe, und der Vorwurf, daß der Bildhauer
die nach auswärts zu liefernden Arbeiten selbst bemalt (farblich gefaßt) habe,
gaben Anlaß genug zu den Auseinandersetzungen, die sich vom 15. Februar
1710 bis zum 4. März 1713 hinzogen und heute einen guten Einblick in die
Arbeitsverhältnisse künstlerisch tätiger Meister jener Zeit zu vermitteln160.

Franz Hauser segnete am 3. Oktober 1717 mit über 66 Lebensjahren das
Zeitliche. Sein Sterbeeintrag im Schlettstadter Totenbnch lautet: „Ao 1717 —
Nr. 66 L'an comme dessus le troisieme octobre est decede en la communion
de fidels munis des Sts. Sacraments francois Hauser en son vivant Sculpteur
et bourgeois de cette ville, le corps auquel a este enterre au grand cimetiere
hors de cette ville. Enfoy de quoy Jean Thiebaut mey et Tanneur et bourgeois
de cette ville, et Laurent Mann Joueur de violons et bourgeios de cette ville,
ont signe sur ce Livre161." Auf dem Großen Friedhof vor der Stadt fand er
seine letzte Ruhestätte.

Um die Familie ernähren zu können, führte Catherine Walter die Werkstatt
fort. Sie schuf am 29. Januar 1718 die Voraussetzungen dazu: „Catharine
Walterine veuve de feu Francois Häuser demande luy vouloir accorder le
droit de bourgeoisie ä la Tribue des marechaux ferrants; et a prete Le Ser-
ment cn ce Gas requis demande vouloir ordonner pour son Curateur Leode-
ffari Sitt162." Catherine Walter hat um Genehmigung des Bürgerrechts im
Rahmen der Schmiedezunft und leistete den in diesem Fall erforderlichen Eid.
In Anwendung althergebrachte?- Zunftregeln wurde ihrem Antrag entsprochen163
. Zum Rechtsbc'stand bestellte man den Schneider Leodegar Sitt; als
Vormund der minderjährigen Kinder wurde Joseph Altermatt verpflichtet.
Wie sehr sich Catherine Walter bemühte, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
zu ordnen und alte Außenstände einzutreiben, zeigen zwei Verhandlungsprotokolle
des Stadtgerichts. Am 3. Februar 1718 klagte sie gegen Dorothee Voglerin
, femme de Joseph Wihl, auf Bezahlung von 40 Pfund, die als letzte Rate
des Lehrgeldes für Jean Bressler (Sohn ans erster Ehe der Dorothea Vogel)
noch ausstanden. Catherine Walter berief sich auf den bei der Zunft protokollierten
Lehrvertrag vom 5. Juli 1711. Die Angeklagte wehrte sich mit dem
Einwand, daß die Lehrzeit ihres Sohnes drei Monate vor der Hälfte abgebrochen
worden sei, weil Franz Hauser den Lehrling, anstatt ihm die Kunst der
Bildhauerei beizubringen, zum Holzsamineln in den Stadtwald geschickt
habe. Stadtgericht und Zunftmeister stellten sich aber auf die Seite der Catherine
Walter und sprachen ihr das Recht auf die restlichen 40 Pfund Lehrgeld

!59 Maler Jean Baptiste Breni, gebürtig von Rapperswil/Schweiz, hielt sich seit 1698 in Schlettstadt
auf, heiratete 1704, kaufte sich 1705 in die Schmiedezunft ein und starb am 27. August 1736 in
Schlettstadt.

160 Stadtarchiv Schlettstadt, Prothocoll Du Conseil De La Ville, 1709 1711, S. 95, und 1711—1714,
Seiten 314 und 342.

161 wie Anm. 152, S. 508.

162 Stadtarchiv Schlettstadt, Registre des audiences du Magistrat et du Conseil 1718, S. 35.

163 wie Anm. 71, S. 68: It welcher Zunft Bruder von dotts wegen abgott, Bleibt das wyb Bey der
Zunft.

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