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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0106
Der Vertrag von 1544 regelte nun das gegenseitige Verhältnis der Geschäftspartner
, hielt Anteile, Einlagen, Vorrat und die Belieferung der
Schmelze Muggenbrunn mit den nötigen Zusätzen (Frischblei, Kupferstein),
bezogen aus Markirch im Lebertal, fest. Schließlich einigte man sich über die
Rechnungslegung und die Besetzung des Schmelzwerkes zu Muggenbrunn.

Als dritte Grube am Schauinsland wird dabei St. Catharina erwähnt, an
welcher die Freiburger ebenso wie bei St. Paul und St. Johannes „sechtzechenn
virtl gugus" besitzen. Der Umstand, daß St. Catharina allein hier, später aber
trotz genauer Angaben nie mehr genannt wird, stützt die Vermutung, es
handle sich um eine äußerst unrentable Grube, deren Unkosten die Verschuldung
der vormaligen Gewerken mit verursacht haben könnte (s. o.).

Weiter wird bestimmt, daß Veränderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen
der Partner vorgenommen werden dürfen. Der Großteil der Abmachungen
aber ist dem Schmelzen gewidmet. Dabei wird Diebold als Sachkundiger
mit der Überwachung der Arbeiten betraut, zumal er im nahen Todtnau
wohnhaft ist. Zur Verdeutlichung der Vertragsklauseln schicke ich die
dem Befahrungsbericht von 1540 beigefügte Beschreibung des im Revier Schauinsland
üblichen Schmelzverfahrens voraus. Dies ist auch von allgemeinerem
Interesse, da sie m. W. die älteste Schwarzwälder Beschreibung dieser Art
darstellt.

„Vn der rieht des Schmeltzwerchs au ff dem schaw Ins Landt: Erstlich wirdt
auf 500 stör (= Kübel) arzt In ain Rost gesetzt vnd gerostet.

Item darnach nimpt man 3 Karrenn gerost arzt vnd 6 Karren schlagenn
vnd 2 Karren Kratz (= gerat Erz), ainen halben cennntner Kupferstain, 124
pfundt frisch pley; das auf ain yeder schiebt; aber das frisch pley truckt man
vnden zu der fürwand Hin.

Item vnd gibt Jede Schichtwerck widerumb 1 Ztr. 10 Ib., nach dem die
Schmeltz vle^fi hanndt.

Item vnd halt der werch gemainlich 9 vnd 10 Lot Silber.

Item vnd wirdt yede noch 12 Schicht hierdurch gelassenn mit ainem offenn.

Item darnach wirdt es abgetriben vnd gemeinklich auff 14 tag 24 M(arck)
Silber gemacht mit zwayn Offen.

Item darnach wirdt hart pley vnd glett genommen vnd angefaß(t) vnnd
die Klöy vonn geschlagenn, so gewest ist, vnd den staub von Kornmel, vnd
gibt gelb pley durch auß, vnd halt das der Zentner 2 oder 3 Lott (Silber).

der selb pley schlegt man auff Schicht, vnd wirt das werch 12 oder 13 Lott
(Silber) gemacht. -

Was auff yede wuchen auff einen offenn geet:

Item müssen 4 schmeltzer habenn, nemlich Zwenn meister vnd zween
Knecht, die costenn 48 patzen.

Item 48 fl. arzt costenn mit aller vncost der Ztr. 5 batzen vntz in Offenn.
Item 100 Zuber Col costen 6 Pfenn(ig).
Item 14 Ztr. frischen pley costen 24 Pfg.

Item wan man es wiederumb anfaßt, gibt halb pley, der halb wirt 7 Ztr.
für ein abganng gemacht (d. h. nicht berechnet).
Item ain Kibell arzt wigt 105 Pfd. wenigstens.

Item man kann ain Kibel mit 11 Kr(euzer) In die Hüttin pringen. Item das
frischwerck muß man als zu markirch kauffen als nämlich: Ain Ztr. frisch pley
vmb 22 patzen, Ain Ztr. glett vmb 17 patzen, Ain Ztr. Hertt(pley) vmb 14 pat-

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