Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0109
zwei Gründen trachtete Hindermeister danach, in den Besitz des Schuldbriefes
zu gelangen: einmal drohten die Erlöse aus dem Silberverkauf, wie schon im
Herbst 1547, auch bei der Abrechnung zu Weihnachten 1547 vom Bergrichter
an Hans Diebold überwiesen zu werden, der doch seinen Anteil der genannten
Schwierigkeiten halber an Hindermeister verpfändet hatte. Immerhin
handelte es sich um die Summe von 100 Mark Silber, die zum Verkauf anstand.
Zum andern regte sich in Zürich nochmals die alte Bergwerksgesellschaft um
Ott und Gessler. „Ich han Etwas gespans mit der gsellschafft. Muß In (den
Brief) ein wenig bruchen43." Das letztere mag aber zur Verdeutlichung der
Dringlichkeit des Anliegens von Hindermeister aufgebauscht sein. Als „Ausländer
" hatte Felix Hindermeister im übrigen 1547 den „Brüning" als Verweser
in Todtnau bestimmt und ihm die „Handlung vbergen44". Dieser Brüning
ist identisch mit dem in Freiburg eingebürgerten Cammerprocurator
Sebastian Breuning bei der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim,
welcher spätestens jetzt auch in nähere Verbindungen zu den Freiburger Ge-
werken, vor allem zu Hans Kayser, treten mußte. Ob er auch eigene Grubenanteile
erworben hat, bleibt zunächst ungewiß, ist aber später anzunehmen
(s. u.).

Hans Kayser ließ vorerst seinen Züricher Partner Hindermeister warten.
Ein neuer Brief des Zürichers vom 6. Februar 154845 beschwört Kayser, den
Dieboldschen Schuldbrief doch schnellstens zu schicken. Kayser bleibt hart.
Die anschwellenden Schulden, die sicher mit der Aufwältigung und Fortsetzung
des alten Erbstollens zur Wasserlösung der Gruben Johannes und Paulus
am Schauinsland aufwuchsen und die 1550 in einem Innsbrucker Schreiben
bestätigt werden, bereiteten zu große Sorgen. Zwar war Kayser Optimist
genug, sich in dies risikoreiche Unternehmen zu stürzen, und bewußt hatte
er die „Raytung", d. h. die Abrechnung für 1548/49, verzögert, um eine bessere
Ertragslage oder neue Erlöse aus dem Silberkauf zur Tilgung der Schulden
abzuwarten. Doch ging die Rechnung nicht auf! Klagen und Vorwürfe der auf
die „Raytung" Wartenden verbanden sich mit Verdächtigungen seitens der
Stadt Freiburg, daß sich Kayser bei der Führung des Stadtwechsels nicht an
das bei der Amtsübernahme 1538 beschworene Verbot gehalten habe, Gelder
aus dem Stadtwechsel ohne entsprechende Sicherheiten seitens der Schuldner
auszuleihen. Zudem war am Montag nach dem Weißen Sonntag 1544 für
Freiburg eine neue Wechselordnung rechtskräftig geworden, wobei auch die
beiden Kayser beschworen hatten, daß Freiburger Bürger zum Schutz der
Stadt gegen auswärtigen Münzzufluß kein Geld umwechseln durften46. Es kam
zu dem erwarteten Schlag: Hanns Kayser wurde seines Amtes suspendiert
und zusammen mit seinem Sohn Simon in vorläufige Haft gelegt. Haus und
Hof, mit welchen sich Kayser der Stadt gegenüber verbürgt hatte, wurden
beschlagnahmt. Die Stadt legte auch Hand auf die „Bergklade" mit den Dokumenten
und Rechnungsunterlagen Kaysers über die anstehenden Berggeschäfte
, also auch den Schauinsland47.

43 Stadtarchiv Freiburg, Münzsachen, Unrepertorisiertes, 1548, IL 6.

44 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 1547, XII. 7.

45 Vgl. Anm. 43.

46 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokolle 12, 194 v.

47 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 13, 83 v., sowie Kaufhaus, Quittungen 1513/86, unter 1549, VII. 24.

107


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0109