Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0110
Bald verdichtete sich der Verdacht gegen Kayser. Man ließ ihn zwar am
10. September 1548 mit seinem Sohn frei, aber nur gegen eine Schuldverschreibung
über 6000 Gulden durch 10 Bürgen (Gilgman der Scherer, Peter Rapp,
Hans Stör der Gerber, Gerg Greber, Gerg Flader, Adam von Sarbruck, Gerg
Reinboldt, Hans Gotschman der Glaser, alle burger vnd hindersessen alhier
zu Freyburg, Mang Seuwer von Lechen, vnd Althans von Kilchzarten)48. Dennoch
werden Kayser trotz der Zusicherung, er „solle das Jar vber noch Zunftmeister
bleiben vnd seiner Eeren difihalben vnverletzlich sein", und sein
Sohn „fürohin Ires Wexelampts geurloupt". Der Rat will „vmb ander wexler
lugen49". Schließlich wird dem Hans Kayser am Montag nach dem Kreuztag
1548 das Wechselamt vom Rat der Stadt „abkündet". Die Unglücksflut steigt
weiter, Kayser muß aus der Stadt fliehen und um seine Ehre bangen. Mit
sicherem Geleit erscheint er nochmals am 19. September 1548 vor dem Rat und
bittet „mit weinenden ougen" um Verzeihung, „was er ye wider ein Rath
gehandlet haben solt". Dringlicher sucht er die Freigabe der beschlagnahmten
Rechnungsbücher zu erre:chen, wozu ja auch die Bergbücher über unser
Grubenrevier am Schauinsland gehörten. Der Rat bleibt unnachgiebig50.

Anfang April 154951 schickt Kayser eine Bittschrift „auß dem großen
Elennt". Ohne Buch könne er nicht rechnen. Leute, die auf die Abrechnung
warteten, waren u. a. Ulrich Heimlich, Claus Harnischer und Hans Stör, letzterer
einer der 10 Bürgen Kaysers (s. o.).

Der Fall Kayser zog inzwischen weitere Kreise: Schon im Mai 1549 war
der Hofprokurator Sebastian Breuning durch Kaysers Aussage, jener habe
Besitz von ihm an Habe und Barschaft, in eine peinliche Lage versetzt worden
, „mit etwas befrembdung" und seinem Eid, „als hoch es einem Biderman
Zu behalten gebüre", weist er solche Angaben von sich; auch sein „Weib"
wisse nichts davon52. Dies mag insofern stimmen, als die von Kayser an ihn
geleisteten Zahlungen ja dem Züricher Felix Hindermeister zukommen konnten
, dessen Verweser Breuning seit Ende 1547 war.

Auch der Bergrichter Jacob Schimel-Voland geriet in Ungelegenheiten. Als
„Nachbürge" hatte er nämlich bei den Vorschüssen Freiburgs an die Gewer-
ken die Hand im Spiel, und er wandte sich jetzt an Kayser, dieser möge sich
bei der Stadt dafür verwenden, daß einige mit Kaysers Schriften beschlagnahmte
Dokumente ausgeliefert würden. Kayser schreibt darauf dem Rat, in
der „Berckladen" befinde sich ein handgeschriebenes Büchlein, „dar innen
Et!ich Künsten von Brobierwerk vff Sylber vnd Golt vnd berchwercks kun-
sten" ständen, persönliches Eigentum des Bergrichters. Dieser wolle ferner
den Schuldbrief Hans Diebold Spets von Todtnau über die erwähnten 400
Gulden, der früher von Kayser dem Hindermeister vorenthalten worden war
(s. o.)53. Als Nachbürge war dem Bergrichter diese Unterlage sehr wichtig.
Kayser nennt in seinem Brief die Freiburger Bürger Ambrosius Sutter und
Hanns Dorwart als diejenigen, welchen die Schuldsumme übertragen worden
war. Hindermeister hatte sich, wohl von Breuning rechtzeitig gewarnt, aus

48 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokolle 13, 83/83 v.

49 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 13, 84.

50 Vgl. Anm. 47, 2.

51 Stadtarchiv Freiburg, Münzsachen 9, Brief H. Kaysers, Sonntag Cantate 1549.

52 Stadtarchiv Freiburg, ebenda Schreiben des Statthalters im Elsaß, 1549, V. 21.

53 Vgl. Anm. 42.

108


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0110