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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0113
Kayser ab. Die einzige Konzession war das Zugeständnis vom 27. November
1551. daß man „Kayser von dem Rechenbuch, da vfi er Beschlufirechnung geben
.. . Abschrifft vff sin costen werden lasen". Dagegen wurde der behördliche
Wunsch, Kayser Geleit nach der Stadt zu geben, um die Bücher selbst abzuschreiben
, abgelehnt62. Die um 1550/51 erfolgte Abberufung des in die Affäre
Kayser verwickelten Jacob Schimel-Voland von seinem Posten als Bergrichter
könnte man als Entgegenkommen Österreichs werten.

Beiderseits treten in der Folgezeit grundsätzliche Fragen des Rechts und
Einflusses auf die Berg- und Schmelzwerke im Umkreis der Stadt immer mehr
in den Vordergrund der Auseinandersetzungen. Freiburg hatte offenbar durch
seinen Griff nach der „berckladen" Hans Kaysers Einblicke in die Geheimnisse
der Gewerken gewonnen, die das Interesse der Stadt am nahen Bergbau
und dessen Beziehungen zu ihr anwachsen ließen. Das durch den Humanismus
allgemein geförderte Geschichtsbewußtsein suchte in unserem Falle Quellen
aufzuspüren, die eine Einflußnahme auf den Silberbergbau als altes Recht
erweisen und ausüben lassen konnten. Eine wesentliche Rolle spielte hierbei
ein Häuflein alter Urkunden, das sich beim alten Stamm Freiburger Gewerken
vom 14. Jahrhundert her in jene Tage hinein erhalten und sich zuletzt bei
dem Freiburger Bürger und ehemaligen Todtnauer Gauchgewerken Hans
Graff befunden hatte. 1551 suchte der Rat der Stadt Hans Graff zur Auslieferung
„etlicher alter Brief von den Grafen von Freyburg" zu bewegen, die
er „hinder Im Hab vnd deren etlich dem Bergkrichter zugestelt, die auch den
Begkandten eines Rats zu Ensisheim vnder Nafien gehalten worden63". Graff
äußerte sich hierzu, „das solch brief an Statt Freyburg gar nit antreffen, sonder
Tottenouwer Bergkwerch, vnd seigen vnder seinem Vettern, dem (Ulrich)
Wirttner seligen (Gauchgewerke um 1500 1520) zugestelt; darvber hab er
ein Reuerß vnd bekent, vnd was es für brief seyen". Allerdings habe er sein
„Inventarium" verlegt. „Es seyen aber die brief, die er dem Bergkrichter
gegeben vngvehr vf XVIII, vnd hab er noch zwo laden vff das Bergkwerch
betreffen." Der Rat forderte Graf daraufhin auf, die „zwo laden mit brief an
disen tag In die Cantzley ze lifern".

Die städtischen Bemühungen, in den Besitz älterer Bergwerksurkunden
zu gelangen, blieben nicht ohne Erfolg. Es scheint, daß jetzt der Grundstock
der älteren Bergwerksurkunden im Freiburger Stadtarchiv an die Stadt
gelangt sind, und zwar offenbar jene an den Bergrichter ausgeliehenen, die
tatsächlich, wie Graff angab, meist Todtnau betreffen, aber auch einige wenige
Stücke mit einem Bezug auf Oberried und das Schauinslandrevier aufweisen
(vgl. Kap. 4). Eine Freiburger Denkschrift aus jener Zeit64 macht die städtischen
Bestrebungen gegen den Regalinhaber Österreich sehr deutlich. Man
wehrte sich gegen die österreichische Vorstellung, daß z. B. die im Stadtgebiet
wohnhaften Berg- und Schmelzwerksverwandten in einem viel weiteren Umfange
steuerfrei sein sollten, als es dem alten Herkommen entsprochen habe.
Hinzu kamen Fragen des Zolls auf Waren, die nicht unmittelbar dem Berg-
und Schmelzwerksbetrieb dienten, ferner die Malefizgerichtsbarkeit über alle
Schmelzwerksverwandten einschließlich der Kohl- und Holzmeister. Stolz erin-

62 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 14, 178.

63 Stadtarchiv Freiburg, ebenda 14, 185 v. /186.

64 Stadtarchiv Freiburg, ebenda Berrjwerksurkunden, „um 1550".

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