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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0117
In seinem Vertrag mit der Stadt Basel nennt sich der Habsberger stolz
Gewerke „der perchwerch zum Gouch zu Totnouw vnd andern daselbst gelegenen
gruben", während des Schauinslands dabei gleichsam nur als eines Anhängsels
gedacht wird: „sambt dem Schouwinsland". Binnen zwei Jahren
sollte das Geschäft abgewickelt werden, da alsdann die mit der noch immer
geltenden Fron- und Wechselfreiheit verbundene Verkaufsfreiheit enden
werde, wenngleich eine Verlängerung der königlichen Gnade als nicht unmöglich
betrachtet wurde. Zum Pfand setzte der Gewerke seinen „hoff zu Ryn-
thal" bei Müllheim samt allem Zubehör. Nun folgten 21 Lieferungen, welche
sich bis zum 3. Dezember 1562 hinzogen. Der Umfang der letzten 18 Sendungen
betrug etwas über 250 Mark Silber im Wert von über 2500 Gulden, weshalb
die Gesamthöhe auf sicher 290 Mark Silber für etwa 2900 Gulden veranschlagt
werden darf81. Die Fracht lief vertragsgemäß auf Gewerkenrisiko.
Die noch erhaltenen Handzettel im Basler Archiv nennen als Silberführer des
Habsbergers „Diener Heinrich", gelegentlich auch den Gewerken „Sixt Clem-
lin von Friburg"!

Das für Basel bestimmte Silber wurde in dem Muggenbrunner Werk geschmolzen
; über die wohl noch tätige Hofsgrunder Schmelze schweigen sich die
Quellen aus. Da der Kuxanteil der beiden oben genannten Gewerken nicht
bekannt ist, zumindest aber der ehemals Kaysersche Anteil damals in anderen
Händen lag, ist zu vermuten, daß die Gesamtausbeute der Gruben von
Todtnau und dem Schauinsland in diesen Jahren um einiges höher lag. Vielleicht
darf man einen Ertrag von 200 bis 300 Mark Silber jährlich als Minimum
ansetzen.

Wir haben bereits oben von den Gegensätzen geschrieben, die zwischen
dem Regalherrn Österreich und der Stadt in Bergwerks- und Schmelzwerksangelegenheiten
aufgebrochen waren. In den Jahren des Lieferungsvertrages
mit der Schmelze Oberried war dann deutlich eine Klimaverbesserung eingetreten
. Der in der Angelegenheit Kayser ins Zwielicht geratene Bergrichter
Jacob Schimel-Voland war als neuer königlicher Hüttmeister am 24. Januar
1553 Satzbürger zu Freiburg geworden. Im November gleichen Jahres antwortete
er auf städtische Vorwürfe: „Er zahle kein eigen Satzgelt, sonder sitz
seiner Schwieger noch In allem. Wenn si aber abgenge, wolle er sich Satzes
nit weigern82. Auch der Anschuldigung, daß nach Oberried mehr, als was zur
Schmelzhütte gehöre* geführt werde, entzieht sich Schimel: „er wüsse nichts
darvon; wenns aber Knecht oder Furieute täten, sollte man sie strafen". Im
übrigen verweist er Freiburg auf den Nutzen an „Sylber, yßen, Pley, glette
vnd anderem", welches von seinem Hüttwerk rühre. In den Jahren 1555 und
1556 erhielten der Gewerke Frantz Bär, der damals die Lieferungen der
Oberrieder Schmelze an die Rappenmünzorte im Auftrag der letzteren überprüfte
, und der Altbergrichter sogar Holz und Bargeld von der Stadt Freiburg
als Entgelt für ihren Einsatz und ihre Mühe in Floßholzangelegenheiten bewilligt88
. Erst gegen Ende des Jahrzehnts häufen sich wieder städtische Vorstöße
in der Zoll- und Jurisdiktionsfrage im Hinblick auf die Bergwerks- und

81 Vgl. Anm. 3, S. 150, und Staatsarchiv Basel, Münzakten D 1, Metallkauf, mit 10 erhaltenen
Lieferzetteln.

82 Stadtarchiv Freiburg, Akten Bergwerke, daselbst Ratsbücherauszüge.

83 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokolle 16, 169 v., 258 v.

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