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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0119
und örtlichen Intensivierung. Auch die Zusammensetzung der Bergwerksgesellschaft
erhielt damals ein anderes Gesicht.

So wurde jetzt nach 14 langen Jahren endlich die Affäre des einstigen
Hauptgewerken Hans Kayser einer alle Beteiligten befriedigenden Lösung
zugeführt. Noch zu Lebzeiten hatte der einstige Stadtwechsler seinen Rechnungsabschluß
in Zusammenarbeit mit seinem Nachfolger Hans Knolle ausführen
können. Eine Abschrift einer Rechnung aus dem Jahre 1552 lautet
nämlich: „Lettste Rechnung, so Beat Ruodler selig, der müntzmeister vnnder
Hannsen Kaiser vnd Hansen Knoln Wechsler . . . gethon87". Neben zwei Markircher
Lieferungen wird hier der Freiburger Hausberg erwähnt: „Item In
Schaw Ins Landt Sylber geliffert Inn fein Sylber 276 M., 7 Lot, — Quintein,
2V2 gren". Offenbar bezogen sich diese nicht unerheblichen Mengen auf die
Zeit vor der Amtsenthebung Kaisers, wo ja zuletzt immer wieder von der
Unmöglichkeit die Rede war, ohne Unterlagen abzurechnen. Die persönliche
Verschuldung Kaysers hatte die Gruppe der 10 Bürgen, die sich zwar an den
Bergwerksanteilen Kaysers einstweilen schadlos halten konnten, in einige
Bedrängnis gebracht, da die Stadt Freiburg sich auch noch nach dem vor dem
Dezember 1556 erfolgten Tod des ruinierten Kay er an dem Hab und Gut
der Bürgen gütlich tat, am 11. Dezember 1556 z.B. drohte, „mit Verganntung
Irer Hab vnd Guettern fürzefarn, bis man bezallt seye88". Vier der Bürgen
Kaysers, Görg Flader, Hanns Stör der Gerber, Görg Greber und der für seinen
inzwischen verstorbenen Schwiegervater Peter Rapp eingetretene Apotheker
Wolfgang Heintz89 gerieten daher nicht von ungefähr nach Kaysers
Tod mit dessen Witwe Scholastika und seinen Kindern in „Spenn und Irrung",
hatten hohe Summen in ihre „rechtvertigungen" gesteckt, bis schließlich die
Ensisheimer Regierung, um den Ruin der Hadernden mit den möglichen Auswirkungen
auf den ohnehin im Teilrevier Todtnau hart angeschlagenen Bergbau
zu verhindern, eine friedliche Beilegung dringend riet, wobei Bergrichter
Georg Barthel den Vermittler spielte90. Am 28. April 1563 stimmten so vor dem
Vogt und Gericht von Kirchzarten die durch ihren Vogt Hanns Burckhart vertretene
Scholastika Kayser wie auch die vier genannten Bürgen der friedlichen
Einigung zu. Im einzelnen wurde bestimmt: 1. Die Bürgen werden auf
des „Hanns Kaysers verlassenen Bergwerckstheil" angewiesen als Ersatz
„vmb Ir austennde schulde, so sie für Hanns Kayser vnnd seine Erben bezalt,
darfür sie denn Bürg worden". Weitere Forderungen dürfen sie nicht mehr
stellen. 2. Die „Witfrouw und Ire kinder" sollen von den Bürgen „zway gantze
Viertel bey der grueben Im Schawslandt vnnd Gegentrum" zugestellt erhalten
, doch unter Zahlung der jetzt daraufstehenden „Sambcosten" und unter
ewigem Verzicht auf das übrige.

Da der Kaysersche Anteil ursprünglich die Hälfte des früher Züricher
Anteils, d. h. 8 Vierteile ausmachte, stiegen also die Freiburger Flader, Greber
, Stör und Heintz mit sechs Vierteln ein. Es bleibt offen, ob die obigen An-

87 Stadtarchiv Freiburg, Münzsachen 3.

88 Stadtarchiv Freiburg, Ratsprotokolle 16, 389/90.

89 H. Flamm, Geschichtl. Ortsbeschr. der Stadt Freiburg. Dort genannt: Görg Flader, Gewerbsmann,
Haus zum Panther, Eisengasse; Görg Greber, 1565, Haus zum Helfant, Hans Stör der Gerber,
1565 Haus zum Bolz, zum Schäfer; Apotheker W. Heintz, Haus 73 der späteren Kaiserstraße in
Freiburg.

90 Stadtarchiv Freiburg, Bergwerksurkunden, 1563, IV, 29.

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