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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0139
Abb. 3 Brücke über den Neumagen in Staufen

„Schlacht um Staufen" aus dem Jahre 1848 nicht mit der Brücke vom Ende der
sechziger Jahre identisch sein wird. Denn diese Brücke von 1848 ist keine
Hängewerksbrücke, sondern eher eine einfache Balkenbrücke oder, was noch
wahrscheinlicher, aber nicht zu erkennen ist, eine Sprengewerksbrücke. Es hat
also sehr wahrscheinlich zwischen 1848 und den sechziger Jahren einen Neubau
gegeben.

Am 5. November 1868 wurde wegen der stark beeinträchtigten Tragfähigkeit
und des behinderten Hochwasserabflusses der Wasser- und Straßenbauinspektion
Freiburg von der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues
in Karlsruhe der Auftrag erteilt, den Entwurf und den Kostenvoranschlag
für eine eiserne Brücke über den Neumagen in Staufen aufzustellen. Der
Entwurf wurde von der Inspektion weisungsgemäß aufgestellt und die Kosten
zu 8000 Gulden veranschlagt. Dieser Entwurf wurde aber nicht ausgeführt.

Es wurde vielmehr der Inspektion mit Erlaß vom 23. Oktober 1869 von der
Oberdirektion aufgetragen, einen neuen Entwurf zu erstellen und dabei die
gußeisernen Hauptträger der inzwischen abgebrochenen Eisenbahnbriicke
über die Elz bei Hecklingen zu benutzen. Zufällig stimmten die Stützweiten in
Hecklingen und Staufen überein, so daß eine sparsame Verwaltung sich die
Gelegenheit zur Wiederverwendung nicht entgehen lassen wollte.

Interessanterweise paßte auch die Lage im Grundriß in Hecklingen wie
in Staufen nahezu genau. In beiden Fällen wurde beziehungsweise wird der
zu überbrückende Wasserlauf nicht in einem rechten Winkel gekreuzt. Die
Überbrückung der Elz erfolgte in einem Winkel von 80° und die Überbrük-
kung des Neumagens in einem Winkel von ungefähr 85°. In Hecklingen wie
in Staufen wurde die Brücke aber auch als sogenannte schiefe Brücke angeordnet
. Das heißt, der Grundriß einer solchen schiefen Brücke ist kein Rechteck
, sondern ein Parallelogramm, da die Auflager parallel zur Flußachse und

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