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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0152
nicht mehr gebraucht werden konnte; doch zeigt unser Beispiel, daß „Dorfschaften
" ein älteres Herrschaftswappen mitunter beibehielten, auch wenn
d*e Herrschaft gewechselt hatte. Im Jahre 1748 erschien bei der Setzung des
Hohen Bannsteins als Vertreter Kirchhofens der sanktblasianische Hofrat und
Obervogt Gleichauf, da der Ort seit 1738 sich in Lehensbesitz der Abtei befand
. Gleichwohl ist damals in den Hohen Bannstein noch das Wappen der
Schwendi, gleichsam als Kirchhofener Ortswappen, geschnitten worden, während
das Amtssiegel, das der Obervogt neben seine Unterschrift auf das Protokoll
drücken ließ, vorn den sanktblasianischen Hirsch und daneben die drei
Kelche der Herrschaften Staufen zeigt.

Wahrscheinlich befand man sich im Falle Kirchhofen in Verlegenheit eines
unterscheidenden Wappens, es sei denn, man griff auf das frühere schwendi-
sche zurück. Der sanktblasianische Obervogt der Herrschaft saß jetzt in Staufen
und führte ein Siegel mit den drei Kelchen dieser Herrschaft. Die drei
Kelche verwendete auch die Gemeinde Pfaffenweiler-Erischweiler, die seit
alters zur Herrschaft Staufen gehörte, und setzte sie auf das ihrer Gemarkung
zugewandte Feld des Hohen Bannsteins. Vermutlich wurde derselbe auch in
Pfaffenweiler, wo die Steinbrüche sich befinden, skulpiert. Es lag also nahe,
für das Dorf Kirchhofen, das jetzt zur Herrschaft Staufen gehörte, auf dem
Bannstein das alte unterscheidende Wappen aus der Schwendizeit zu verwenden
.*

Wolfgang Spülpnagel
GLA 353/311 (Ebringen)

Actum an denen Gräntzen von Wolffenweyler, Erischweyler, Kirch-Höffen,
Bollschweyler und Ebringen den 14den Octobris 1748

Nachdem derjenige Orth in dem Wald woselbsten sich die Gräntzen derer
Gemeinden Wolffenweyler Erischweyler Kirch-Höffen, Bollschweyler und
Ebringen in einen Punct zusammen ausspitzen, insgemein bey dem hohen
Bannstein genandt, biß dahero nur einen sehr schlechten, und weeder mit
Warspen noch Dorffzeichenen versehenen Wackenstein in sich gehabt, dieser
auch noch durch die Fänge der Zeith von dem, bei großen Gewäßeren von
denen daselbstigen Anhöhenen herunter geschwemmt wordenen Grund fast
gäntzlich zugedeckt wäre;

Als hat sich diese gesamte Nachbarschafft einmüthiglich darzu entschloßen
an gedachten Orth einen andern 5. eckigt gehauenen und mit derer daran
gräntzenden Dorffschafften Herrschaffts- oder Fleckens-Wappen gezierten
Stein einzusetzen, und zu diesem Geschaffte den heutigen Tag mit einander
bestimmet:

Dahero dann auch auff geschehenes erscheinen in Beyseyn derer oben iü
margine bemerckten Ober Ämteren und Herren Beamten auch übriger Ge-
meinds-Leuthen an die Stelle deß herausgeworffenen alten, der neue Stein
also gesetzt worden, daß man jede Seithen mit dem, an selbiger befindlichen
Wappen nach dem darzu gehörigen Bann so viel es möglich geweßen gerichtet,

* Bereits Oberforstmeister Hans Kleiber bemerkt in: „1250 Jahre Pfaffenweiler" S. 60 (1967),
seines Erachtens stamme der Hohbannstein aus dem Jahr 1748 und sei wahrscheinlich an die
Stelle eines viel älteren Marksteins getreten. Kleiber gibt jedoch für diese seine Ansicht
keinerlei Begründung.

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