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über den Vorgang gegenwärttiges Instrument zu dessen gäntzlicher Bekräftig-
und Bezeugung auffgesetzt, von allen obenbemelten Persohnen unterschreiben
, mit denen Oberamtlichen und Be-Amtungs-Sigillen besieglen laßen und
denen übrigen Parthien zu ihrer Sicherheit ebenmäßige Exemplarien zu Händen
gelieffert.
Actum ut supra
(Unterschriften)
Oberambtsinsiegel Badenweiler (Papier)
S. Oeconomiae Ebringensis (Wachs)
ein beschädigtes Siegel: Pfaffenweiler? (Wachs)
Herrschaft Staufen (Wachs)
Herrschaft Bollschweil (Wachs)
In praesentia
Von Hochfürstlich Durlachischer Seithen
Herrn Hoffrath und OberAmts Verweßer Saltzers,
Mein Deß Renovatoris Erhards,
Deß Vogts Martin Keyßers zu Wolffenweyler,
„ Stabhalters Andreas Küchlins von dar,
„ Marchers Hß. Jacob Hannsers daher
„ Marchers Thomas Hannserp» von Schallstadt
und
von wegen des Forstamts welches vorgefallener Geschäften wegen nicht selbst
erscheinen können.
Deß Forsters Johannes Blusten von Opffingen.
Von Fürstlich St. Gallischer Seithen
Herrn Stadthalter Widlins von Ebringen,
Herrn Amtsverwalter Eilers daher,
Deß Vogts Joseph Egloffs,
„ Marchers Joseph Büchlins und
w Bacchus Meyers von dar.
Von Fürstlich St. Blasischer Seithen
Herrn Hoffraths und Obervogts Joseph Gleichauffs,
Herrn Forstverwalter Meyers,
Deß Vogts Johannes Balters von Kirch-Höffen,
derer daßigen Marchern Konrad Degenfelders und Joseph Schlechten,
Deß Vogts Ingnatius Haupten von Erischweyler,
Marchers und We;bels Johannes Schörlins allda.
Sodann
Von Seithen Bollschwevler
Herrn Amtmann Wuchners
Deß Jägers Michel Bruders
Marchers Michel Trischers. und
„ Joseph Garstigers,
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