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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0163
Es ist hier nicht der Platz, die zahlreichen, von Sauter behandelten Rechtsinstitute
zu diskutieren. Einige Anmerkungen seien aber noch angeschlossen. Der Verfasser be
hauptet, in Freiburg habe grundsätzlich ein gesamthänderisches Ehegüterrecht gegol
ten (S. 99 ff.). Wie die von ihm aufgeführten Urkunden und wie noch das Stadtrecht von
1520 zeigen, galt jedoch auch hier der als Güterverbindung oder Ehegabensystem zu
bezeichnende Güterstand. Gerade Knoche a. a. O. S. 119, auf den sich Sauter beruft,
bestätigt dies. Daß die Einwilligung der Ehefrau bei Grundstücksveräußerungen des
Mannes erforderlich war, ist kein ausreichendes Merkmal für die Annahme einer Ge
samthand, da gerade hierin die Güterverbindung zum Ausdruck kommt. Möglicherweise
gab es in Freiburg daneben die vertragliche Gütergemeinschaft; das angeführte Mate
rial reicht für eine solche Annahme allerdings nicht aus. Ein anderes Problem ist mit
den Urkunden aufgeworfen, denen Sauter Wertpapiercharakter beilegen will, in dem
Sinne, daß die Urkunde das Recht verkörpert. Zweifellos kam der Urkunde große
Bedeutung als Beweis- und Legitimationsmittel zu. Klagen auf Pierausgabe von Urkun
den und deren Vollstreckung verstehen sich daher von selbst. Diese Papiere dem heutigen
, noch dazu engeren Wertpapierbegriff zu subsumieren, dürfte jedoch den vorgelegten
Beispielen nicht entsprechen. Etwas voreilig dürfte auch die den Dorsualnotizen
zugesprochene Transportfunktion sein. Zunächst bleibt offen, wer die Rückvermerke
angebracht hat. Überhaupt erinnern diese an die Fortschreibungen in den Urbaren,
denen man deswegen nicht schon den öffentlichen Glauben des heutigen Grundbuchs
beimessen wird.

Sauter hat gezeigt, daß das ältere Freiburger Privat recht einen höchst differenzier

ten und in seiner Weise vollendeten Rechtskomplex darstellt. Es ist dem Verfasser

dafür zu danken, daß er die Masse der Quellen dem heutigen Juristen zugänglich

gemacht hat. Die hohe Wertschätzung, die Sauter diesem Recht entgegenbringt, kann

nach der Lektüre der Arbeit nur bestätigt werden. 0 ,

Clausdieter Schott

Ingeborg Krummer-Schroth, Glasmalereien aus dem Freiburger Münster, Freiburg
(Rombach), 1967, 208 S., Abb. (dar. 22 Farbtafeln v. PI. Beyer), 1 Grundriß, 2 Auf
risse.

Angesichts der Tatsache, daß die Erforschung und Darstellung der Geschichte der
Glasmalereien des Freiburger Münsters von einigen neueren, Einzelproblemen ge
widmeten Untersuchungen abgesehen noch nicht sehr weit gediehen ist und auch
die von F. Geiges unter dem Titel „Der mittelalterliche Fensterschmuck des Freiburger
Münsters" (Schau-ins-Land, LVI/LX, 1931, 1933) vorgelegte Darstellung nicht alle Färb
verglasungen umfaßte „die Chorfenster sollten . . . als 2. Bd. veröffentlicht werden"
(Krummer-Schroth, a. a. O., S. 203) ist jeder diesbezügliche Beitrag zu begrüßen.

Das vorliegende Werk setzt sich in seinem Plauptteil (S. 26—151) aus 21 jeweils auf
eine Farbtafel bezogenen „Bildbeschreibungen" zusammen, mit denen die Vf. versucht,
eine repräsentative, chronologisch angeordnete Auswahl aus dem erhaltenen Scheiben
bestand zu treffen.

Zuerst werden zwei Medaillonscheiben Maria und König Salomon aus den
Rundbogenfenstern der Südseite des Querhauses vorgestellt, die mit sieben erhaltenen
und mehreren verlorenen Scheiben ein „wahrscheinlich . . . zwischen 1200 und 1220 in
Straßburg" (S. 30) gemaltes „Wurzel Jesse Fenster" gebildet haben, das ursprünglich
im Achsenfenster des zu Beginn des 16. Jahrhunderts abgerissenen romanischen Chores
eingefügt war. Es reihen sich an: eine weibliche, um die Mitte des 13. Jahrhunderts ent
standene, als Kunigunde, Gemahlin K. Pleinrichs IL, gedeutete Pleiligengestalt aus dem
Radfenster der Südseite des Querhauses, die sich z. Z. im Augustinermuseum befindet;
der hl. Josaphat aus dem mittleren Rundbogenfenster der Nordseite des Querhauses
(um 1240/50); „Fremde beherbergen" ans dem darüberliegenden Radfenster (um 1260);
Marienkrönung (um 1270/80) und die Leiden der hll. Clemens, Leodegar und Vincentius
aus dem Märtyrerfenster auf der Südseite des Langhauses (nach 1280/85).

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