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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0173
Dem Rezensenten ist es selbstverständlich, daß gelegentlicher Mangel an korrekter
Wissenschaftlichkeit bei ortsgeschichtlichen Beiträgen durch die Nähe und Vertrautheit
der einheimischen Mitarbeiter im Umgang mit dem Objekt bei weitem aufgewogen
wird. H. E. Walter, der sich im Nachwort dafür Beifall spendet, daß er eine von
den „Freiburger Historikern" so vernachlässigte Geschichte (S. 314) in Fluß gebracht
habe, will sich selbst deutlich von „gewissen Freiburger Geschichtsforschern"
(S. 54) oder „sogenannten Heimatforschern" (S. 66) abheben. Damit unterzieht er sich
selbst wissenschaftlichen Kriterien. Aber gerade das Prädikat Wissenschaftlichkeit
kann den Beiträgen Walters vom Rezensenten mit gutem Gewissen abgesprochen
werden. Hierfür ist nicht allein ausschlaggebend, daß auf Quellen und Literaturbelege
im Text verzichtet wurde, obwohl der Aufwand von Archivreisen nach Karls
ruhe, Innsbruck und Wien (S. 315) dies mindestens gerechtfertigt hätte. Weit mehr
aber wiegt, daß Walter sich offensichtlich nur oberflächlich mit der wichtigeren orts
bezogenen Literatur beschäftigt hat. Nur so kann es verstanden werden, daß er im
Zusammenhang mit dem „Rätsel" um die Schenkung des Gaugrafen Chanzor (sie)
an das Kloster Lorsch die Freiburger Kreisbeschreibung falsch interpretiert (S. 66 f.).
Sachliche Unrichtigkeiten mischen sich mit skurriler Alleswisserei: „In Buchheim war
eine ,villa', das heißt ein öffentliches Verwaltungshaus, in dem Urkunden ausgefertigt
wurden ... In Buchheim gab es 817 sogenannte Königszinser; das waren fränkische
Soldaten. Sicher wurde in Buchheim einige Jahrzehnte lang fränkisch gesprochen.
Aber da die Franken in der Minderheit waren, wurden sie allmählich alamanisiert"
(S. 63). Ähnlich geartete Zitate lassen sich beliebig vermehren. Der Lokalpatriotismus
kommt dabei natürlich nicht zu kurz. Gleich mehrfach werden die Buchheimer unter
richtet, daß sie eine viel ältere Geschichte als Freiburg aufzuweisen hätten. Für die
Herkunft des Minnesängers Heinrich von Buchheim als aus der Marchgemeinde stam
mend liefert Walter pflichtgemäß das letzte Beweisglied (S. 84). Die Heraldiker und
Germanisten staunen, wie „frappierend" einfach Probleme zu lösen sind. „Das Dorf
und seine Geschichte haben mir das Buch von Buchheim diktiert." Dieses Bekenntnis
Walters steht am Ende der Ortsgeschichte. Niemand wird daran zweifeln, daß Heinz
Erich Walter als Autor und Verleger in ein und derselben Person für dieses Diktat

mit einem besonderen Gehör ausgestattet war. 0J

Gunter otegmaier

Helmut Brandl, Der Stadtwald von Freiburg. Veröffentlichungen aus dem Archiv
der Stadt Freiburg i. Br. 12. 258 Seiten, 18 Abbildungen, 1 Karte. Freiburg i. Br.
1970 (Kommissionsverlag Wagner).

Seit dem wertvollen Buch von A. Gerber über den Stadtwald (1901) ist keine um
fassende Arbeit zu diesem Thema mehr erschienen. Um so größere Verdienste haben
der Verfasser und nicht zuletzt das Freiburger Stadtarchiv sich erworben, die hier
angezeigte ausgezeichnete Arbeit mit einem Vorwort von Prof. K. Mantel her
auszubringen, deren Ergebnisse überwiegend durch Benutzung des handschriftlichen
Materials dieses Archivs gewonnen sind. Die Auswahl, die Anordnung und die
Behandlung des reichen Stoffes können als vorbildlich bezeichnet werden. Es hat
sich gezeigt, daß für die Freiburger Waldwirtschaft präzise Angaben, besonders auch
zahlenmäßig, sich für eine relativ frühe Zeit (16./17. Jahrhundert) machen lassen,
während in anderen vergleichbaren Städten, wie Breisach und Villinken (doch auch
Hameln wird z. B. genannt), Entsprechendes erst für das 18. Jahrhundert möglich ist.

Von hohem Interesse ist bereits die Schilderung der Waldverhältnisse während
der verschiedenen Klimaperioden der urgeschichtlichen und frühmittelalterlichen
Zeit. Im Zusammenhang mit der Freiburger Stadtgründung wird dann in sorgfältig
abwägender Weise und mit guter Kenntnis der Literatur die Frage erörtert, wie die
Stadt zu ihrem Waldbesitz kam. Mit dem Rezensenten nimmt der Verfasser an. dal!
die Rechte im Mooswald schon auf Verleihungen aus der Zähringerzeit zurückgehen

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