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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0011
greifen können, nachdem dieses mit Lothringen unter Heinrich I. endgültig mit dem
Reich vereinigt worden war17. Erst Burkards Nachfolger Hermann I. (926-949),
der dem hohen fränkischen Adel angehörte, bezog das Elsaß in den Herrschaftskreis
des schwäbischen Herzogtums ein; von ihm sind Münzen bekannt, die er in
Zabern prägen ließ18. Trotzdem ging das Elsaß nicht vollständig im schwäbischen
Herzogtum auf; im Titel des Herzogs erscheinen beide Namen, Schwaben und
Elsaß, getrennt nebeneinander19. Der Raum am Oberrhein wahrte sein eigenes Gesicht
neben dem Herzogtum Schwaben.

Wenden wir uns nunmehr den Ausstattungsgütern von Waldkirch zu. Diese sind
uns nicht aus einer Urkunde des 10. Jahrhunderts bekannt, sondern die erste Besitzaufzählung
der Abtei begegnet uns erst im Privileg Alexanders III. vom 5. August
117820. Dieses gehört in die große Reihe der Papsturkunden, die im staufischen
Hoheitsgebiet liegende Abteien und Stifte erhielten, als Kaiser und Papst im Frieden
von Venedig sich miteinander ausgesöhnt hatten. Die Besitzaufzählung von
1178 enthält,-im Ganzen betrachtet, auch das Ausstattungsgut Waldkirchs, wenn
auch spätere Besitzveränderungen in der Liste der aufgeführten Namen nicht enthalten
sind21. Andererseits geben die angeführten Namen keine vollständige Aufzählung
, sondern nur die Hauptstücke des Besitztums werden genannt unter Weglassung
des oft recht beträchtlichen Zubehörs, das wir aus anderen Zeugnissen erkennen
können.

Der Besitz in Waldkirch selbst wird in einer gewissen Breite aufgezählt; hier erscheinen
neben dem Kloster mit der Kirche St. Walburg und den angeschlossenen
Kapellen St. Michael, St. Benedikt und St. Nikolaus als besondere Teile die beiden
Pfarrkirchen St. Martin und St. Peter, beidemale durch den Zusatz des Namens
Waldkirch als besondere Einheit gekennzeichnet22. Die verschiedenen Teile, aus
denen die Siedlung allmählich zusammenwuchs, sind in der Urkunde Alexanders
III. noch als getrennte Stücke aufgeführt. Die tatsächlichen Siedlungsverhältnisse
sind damit treffend wiedergegeben. Danach zählt die Papsturkunde von 1178 den
Besitz im Elztal auf; es werden Bleibach, Ober- und Niederwinden, Simonswald,
Elzach und Pregen, d. h. das Prechtal, genannt. Diese Aufzählung von 1178 entspricht
noch nicht der später bekannten Einteilung in die 5 Meiertümer Waldkirch,
Yach, Simonswald, Biderbach und Gebrech23. Völlig fehlt noch ein Name aus dem

17 B ü 11 n e r, Gesch. d. Elsaß I 168 175.

18 J. S c h m i d 1 i n, Breisacher Gesch. (1936) S. 18; Elsaß Lothr. Jahrbuch 1 (1922) 15.

19 Gesch. d. Elsaß I 213 f.

20 JL 13087; Germ. Pont. II 1, S. 194 n. 1.

21 Vgl. die Schenkungen Ottos III. 994.

22 M. Wetze 1, Waldkirch im Elztal (Freiburg 1912) S. 47 55.

23 J. B a d e r, Die Sterbfallsrechte des Stiftes Waldkirch, in: Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins 21 (1868)
239 ff.; K. S. B a d e r, Elzach S. 94. [Hierzu teilt H. Rambach aus einem Schreiben Büttners an ihn
vom 1. 2. 1948 mit: „Die Urkunde Alexanders III. von 1178 ist nicht so aufzufassen, daß alle Besitzungen
nun schon alt sein müßten; aber der Kreis, aus dem sie herauswuchsen, ist geographisch doch damit
deutlich sichtbar geschlagen. Änderungen, Mehrungen und Schwund, sind eingetreten. . . . Nicht bei jedem
Einzelgut ist auf Herkunft aus dem Herzogsgut zu schließen; nur der Raum, aus dem :die Ausstattung
durch Burkhart genommen war, ist abgesteckt durch die Gesamtheit der Namen. . . . Die Ausbildung der
Meiertümer, so wie sie später immer wieder begegnen, möchte ich allerdings als ein Produkt der zweiten

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