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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0017
kehren hier ebenfalls wieder. Zu St. Martin in Waldkirch gehören die -ingen-Dörfer
Denzlingen und Gundelfingen als Filialkirchen; noch im Konstanzer Liber marca-
rum von 1360/70 hat sich diese Abhängigkeit erhalten65. Die wesentlichen Voraussetzungen
sind für Waldkirch zunächst dieselben wie für die übrigen -kirch-Orte.
Allerdings wird die Sachlage etwas verwickelter durch die Uberschneidung mit der
Pfarrei Maurach, die das Glottertal und seine Seitentäler mitumfaßte. Der Pfarrbezirk
von Maurach-Glottertal ging quer durch den Bereich, der zu St. Martin
in Waldkirch gehörte. Aber gerade diese eigentliche Sachlage weist auf einen Zusammenhang
hin, der in eine frühe Zeit zurückreicht. Die Bedeutung der komplizierten
Verhältnisse zwischen Waldkirch und Maurach wird sogleich noch näher zu
betrachten sein; hier genügt die Feststellung, daß Waldkirch nach den gegebenen
Voraussetzungen durchaus in die Reihe der frühen -kirch-Orte um den Mooswald
eingereiht werden kann. Dies aber bedeutet, daß Waldkirch als kirchlicher Siedlung
bereits ein höheres Alter zugesprochen werden kann als der Gründung der
Abtei im 10. Jahrhundert.

Am Schlüsse der Ubersicht über die frühen Verhältnisse im Raum, in dem die
Güter Waldkirchs lagen, darf nochmals darauf hingewiesen werden, daß die Ausstattung
Waldkirchs aus Besitz des Herzogs von Schwaben erfolgte. Die Verwal-
tungs- und Besitzverhältnisse geistlicher und weltlicher Art, die aus den späteren
Urkunden die ursprünglichen Zusammenhänge noch durchschimmern lassen, zeigen
mithin für den Beginn des 10. Jahrhunderts einen nicht geringen Besitz des schwäbischen
Herzogs im Breisgau66.

Einen weiteren Einblick in die Geschichte dieser Landschaft im 10. Jahrhundert
gewinnen wir, wenn wir beachten, daß Maurach unmittelbar vor dem Eingang des
Elz- und Glottertales augenscheinlich nicht mit in den Komplex der Güter des
schwäbischen Herzogs gehörte, obschon es rings davon umschlossen war. Tatsächlich
begegnet Maurach auch als einer der Stützpunkte, die Graf Guntram vor dem
Jahre 952 im Breisgau besaß. Mit Graf Guntram tritt uns eine der markantesten
Persönlichkeiten in der Geschichte des Breisgaus im 10. Jahrhundert entgegen,
wenn wir von ihm auch erst erfahren, als der Glanz seiner Stellung schon verblichen
war67. Guntram gehörte dem Zweige des elsässischen Grafenhauses an, den man als
Eberhardiner bezeichnen kann. Ein umfangreicher Besitz vereinigte sich in seiner
Hand. Im Elsaß besaß er große Güter inBrumath und vor allem inKolmar, die aus
altem Fiskalgut stammten; auch Hüttenheim gehörte zu dem Besitz Guntrams.
Damit hatte Graf Guntram mehrere Besitzungen bedeutenden Umfangs in der

65 Freib. Diöz. Archiv 5, 91.

66 Auf die Frage nach der Herkunft des Besitzes des schwäbischen Herzogs im Breisgau soll hier nur hingewiesen
werden, ohne sie jedoch in diesem Zusammenhang näher zu untersuchen. Nur soviel sei bemerkt,
daß die Wahrscheinlichkeit mehr dafür spricht, daß wir unter dem Herzogsgut des beginnenden 10. Jh.
ehemaliges Fiskalgut zu sehen haben, als daß großer Allodialbesitz Burkards darin enthalten war.
Die Herkunft Burkards I. läßt keinen großen Eigenbesitz im Breisgau vermuten, andererseits wissen wir
aus dem Beispiel von Breisach, daß die schwäbischen Herzöge im 10. Jh. über den Reichsbesitz teilweise
Rechte ausübten. Beim Wiederauftreten der Herzogsgewalt in Schwaben war das deutsche Königtum zunächst
weitgehend ausgeschaltet. Selbst unter Heinrich L läßt sich ein Eingreifen des Königs in Schwaben
erst nach dem Tod Herzogs Burkard feststellen; vgl. M. Lintzel, Heinrich I. u. das Herzogtum
Schwaben, in: Histor. Vierteljahrsschrift 24 (1929) 1 17.

67 Vgl. Büttner, Geschichte d. Elsaß I 185 mit Anm. 102a, wo weitere Literatur zu finden ist; ders.
Breisgau u. Elsaß S. 19 24.

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