Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0021
an; eine verfassungsrechtliche Stellung, um die gegen Ende des 11. Jahrhunderts in
der Zeit der Hirsauer Reform heiße Kämpfe zwischen den Reformabteien und den
Eigenkirchenherren entbrannten, findet sich in Waldkirch bereits im 10. Jahrhundert
. Und doch ist diese Tatsache für die Ottonenzeit nicht so vereinzelt, wie es
zunächst vielleicht scheinen möchte82. Ohne das gesamte Problem der Vogteifragen
hier aufzuwerfen, sei nur soviel bemerkt, daß die gleiche Rechtslage sich in einigen
sächsischen Frauenabteien der Ottonenzeit ebenfalls wiederfindet, aus der Zeit
Ottos I. ist die Vogtswahl in Italien und in St. Peter in Metz neben St. Maximin in
Trier überliefert83. Otto I. mag vielleicht noch nicht die völlige freie Verfügung
über die Vogtbestellung der Abtei Waldkirch eingeräumt haben, so mag diese Bestimmung
in ihrer reinen Ausprägung erst unter Otto III. zur Ausgestaltung in
Waldkirch gekommen sein, eine fortschrittliche Rechtsstellung wurde Waldkirch
unter Otto I. sicherlich bereits eingeräumt. Am Eingang nach der Burgundischen
Pforte hatte Otto I. bei der Wiederherstellung der merowingischen Abtei Lüders
ähnliche Maßnahmen ergriffen84; das Kloster wurde ans Reich gezogen, die Ausübung
der in der Vogtei zusammengefaßten weltlichen Rechte dem Herzog Rudolf
und den Grafen Eberhard und Hugo übertragen ad custodiendum sub fidilitatis
suae condictione locum85. Die für Waldkirch im 10. Jahrhundert geschaffene
Rechtslage genügte noch in der Zeit Heinrichs V., als die im Schwarzwald aufblühenden
Reformabteien das sog. Hirsauer Formular mit freier Abts- und Vogtwahl
anwandten88. Unter Heinrich V. wurde das Diplom Ottos III. am 24. Januar 1123
bei einem Aufenthalt des Herrschers in Straßburg bestätigt87. Noch bis in das spätere
Mittelalter blieb diese Urkunde Ottos III. die Grundlage für die Rechte des
Stiftes Waldkirch; Rudolf v. Habsburg bestätigte wiederum die Urkunde Heinrichs
V. am 23. August 1275 zu Breisach88.

Waldkirch wurde im Zuge der Ottonischen Politik am Oberrhein in den Besitz
des Reiches überführt. Als Reichsabtei des 10. Jahrhunderts verstärkte das reich
begüterte Kloster die Stellung Ottos I. im Breisgau noch weiter. Kaiserstuhl und
Freiburger Bucht waren dadurch ein Gebiet geworden, in dem Reichsbesitz und
Reichskirchengut, das auch zur Verfügung der Reichsinteressen stand, in stärkster
Anhäufung vorhanden waren. Die Betrachtung der Verhältnisse im Breisgau gibt
einen detaillierten Einblick, wie intensiv und erfolgreich Otto I. die von ihm eingeschlagene
Politik der Stärkung der Reichsgewalt am Oberrhein verfolgte.

Wäh ;nd des 10. Jahrhunderts blieb die Stellung Waldkirchs gegenüber der
Reichsgewalt und seine Funktion in der Freiburger Bucht die gleiche. Über die näheren
Schicksale der freiadeligen Abtei ist nur wenig bekannt. Am gleichen Tag, an
dem Otto III. in Sasbach der Abtei Waldkirch die bereits besprochene Urkunde
über ihre Rechtsstellung ausstellte, übergab er auch den Hof Nußbach an das Klo-

1 Vgl. Ed. E. Stengel, Diplomatik der deutschen Immunitätsprivilegien (Innsbruck 1910) S. 512 ff.,
bes. S. 523 f.

83 Mon. Germ. DD Ol 289 n. 210, 532 n. 391,

84 B ü 11 n e r, Gesch. d. Elsaß I 192 ff.

85 Mon. Germ. SS. 15, 2 S. 682.
88 Vgl. oben Anm. 5.

87 S t u m p f 3187; D ii m g e, Reg. Bad. S. 32; M e r i a n, Austria sacra 2, 265.

S8 Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 36 (1883) 291 f.; Böhmer-Redlich, N. 421.

19


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0021