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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0024
nen noch als Träger des dinglichen Patronates107. Bis 1320 war die Pfarrkirche
endgültig ins Glottertal gekommen108, und um die Mitte des 14. Jahrhunderts ist
auch der konstanzische Dinghof endgültig im Glottertal. Der Dinghof der Güter
des Domkapitels Konstanz verzeichnet um 1350 insgesamt 18 Lehen und 9 Schup-
posen im Glottertal und je 5 Lehen zu Maurach und Denzlingen, die in den Dinghofverband
gehörten109.

Die Besitzverteilung und die Abgrenzung des Waldkircher und Konstanz-Mau-
racher Teiles im Glottertal läßt gewisse Schlüsse zu auf die Zeit und Reihenfolge
der wirtschaftlichen Erschließung und der herrschaftlichen Erfassung des Tales. Soweit
der Dinghof von Waldkirch, „Glotter uff der eigenschafft", sich ausdehnte,
reichte das Gebiet, das am ehesten in wirtschaftliche Nutzung genommen und bis
zur Trennung des Besitzes von Maurach und Waldkirch erfaßt war. Die Güter
Waldkirchs im Glottertal bezeichnen jenen Teil, der um den Anfang des 10. Jahrhunderts
sich in der Hand des Herzogs Burkard befand. Das obere Talgebiet gehörte
zu dem Dinghof in Maurach; es umfaßt jenen Teil des Glottertales, der nicht
mehr im Besitz des Herzogs war, sondern auf den der Graf im Breisgau Anspruch
erhob; dieser aber gründete sich darauf, daß das obere Tal von Maurach aus wirtschaftlich
in Nutzung genommen wurde. Der Konstanzer Besitz im Glottertal umschreibt
jenes Gebiet, das wirtschaftlich und siedlungsmäßig von der Grundherrschaft
auf dem Mauracher Berg erschlossen wurde. Die Entwicklung und die schließliche
Verlegung der Pfarrei vom 10. bis 14. Jahrhundert läßt die allmähliche Zunahme
der Bevölkerung und die Ausweitung des Landesausbaues im Glottertale
erkennen. Der Abschluß dieser zweiten, mit Maurach verknüpften Siedlungsperiode
läßt sich aus der Ausdehnung der Konstanzer Grundherrschaft entnehmen.
Die Seitentäler der Glotter wurden zwar noch in dem Pfarrverband mitumfaßt,
nicht mehr dagegen in der Grundherrschaft. Erwünschten Aufschluß über die Siedlungsverhältnisse
und Herrschaftsansprüche am Ende des Glottertales bringt uns
der Rotulus Sanpetrinus. Das oberste Stück des Talgebietes mit der Siedlung Rohr
übergab Arnold von Kenzingen 1111-1122 an St. Peter; gleichzeitig übertrug er
seine Ansprüche an ungerodetem Waldland in der gleichen Gegend110. Die Fassung
des Rotulus Sanpetrinus scheidet demnach zwischen der noch kleinen Siedlung
Rohr und einem noch unerschlossenen Gebiet im Schwarzwald, über das Arnold
von Kenzingen bereits Besitzrechte beanspruchte. Es begegnet uns also das Bild
einer mitten im Ausbau befindlichen Landschaft; das oberste Stück des Glottertales
wird mithin um die Wende des 11./12. Jahrhunderts von einer in den Schwarzwald
vorstoßenden Siedlungsbewegung erfaßt sein. Um die gleiche Zeit wurde ein Stück
des Glottertales von Ludwig von Denzlingen besetzt; es ging 1111-1122 ebenfalls

107 Bischof Heinrich von Konstanz verkauft am 1. Juli 1302 an sein Domkapitel possessiones nostras et
curias Mure ac Glotern in Prisgaugia sitas cum iure patronatus ecclesie in Mure eisdem curtibus annexo;
Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 20, 367; Reg. ep. Constant II 44 n. 3276.

108 Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins 20, 357; Freib. Diöz. Archiv N, F. 13 (1912) 36 f.
lot> Zeitschrift f. Gesch. d. Oberrheins 20, 381 f.

110 Quidam vir nobilis Arnoldus nomine de Kencingen viculum quendam q. d. Rora et totam portionem
ditionis proprie, quam in hac silva que Swarzwalt appellatur visus est habere, . . . beato Petro tradidit;
Freib. Diöz. Archiv 15, 141; F 1 e i g, Rot. Sanpetr. S. 101 n. 11.

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