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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0029
um 1283 und der Stadt Elzach zwischen 1287 und 1290138 durch die beiden sich
1290 spaltenden Linien der Schwarzenberger, ohne daß die Abtei Waldkirch noch
wesentlich dabei beteiligt war, bedeuten die großen Schlußetappen in der Ausbildung
der Herrschaft der Herren von Schwarzenberg im Elztal. Sie schalteten mit
dem Klostergebiet von Waldkirch wie mit völligem Eigentum139; die inneren noch
bestehenden Rechte des Klosters Waldkirch dienten nur noch als theoretisch festgehaltene
Rechtsgrundlage für die Territorialherrschaft der Schwarzenberger.

Über die Besitzungen Waldkirchs im altbesiedelten Gebiet des Breisgaues besaßen
die Schwarzenberger gleichfalls die Vogteiherrschaft. Doch dort sorgten sie
nicht so sehr für die Wahrung der Hoheitsrechte; im Laufe des 14. Jahrhunderts
veräußerten die Herren von Schwarzenberg ihre Rechte über die Waldkircher Dörfer
im Breisgau und hielten nur an der Herrschaft im Elztal fest. Zur vollen Ausgestaltung
der Landeshoheit allerdings drangen die Schwarzenberger auch im Elzgebiet
nicht durch. Bis gegen Ende des 13. Jahrhunderts, als eben die Gründung
von Waldkirch und Elzach als Städte vollzogen war, hatten die Herzöge von
Österreich ihre Oberhoheit über das Gebiet von Waldkirch im Elztal zur Anerkennung
gebracht; zum ersten Mal begegnet diese österreichische Herrschaft, über deren
Entstehung man nicht recht im Klaren ist, als 1293 Wilhelm von Schwarzenberg
Steuern im Elztal verleiht, „als er sie hette von der herrschaft zu Habsburg140."

Von der Stellung der Klostervögte Waldkirchs im beginnenden 12. Jahrhundert,
die nur wenig über den niederen Adel in den Dörfern des Breisgaus hinausragten,
arbeiteten sich die Schwarzenberger zu einem Geschlecht empor, das sich um die
Mitte des 12. Jahrhunderts bereits dem Dynastenadel des Breisgaus unter der Führung
der Herzöge von Zähringen beigesellen konnte. Als das Geschlecht der Zäh-
ringerherzöge 1218 ausstarb, standen die Herren von Schwarzenberg unabhängig
neben deren Allodialerben, den Grafen von Urach-Freiburg. Als Vögte eines Reichsstiftes
waren sie zum Dynastenadel emporgestiegen.

Die Entwicklung der Schwarzenberger erhält ihre rechte Bedeutung erst dann,
wenn man sie als Glied eines Vorgangs auffaßt, der sich um diese Zeit im Breisgau
noch öfter vollzog. Ohne dieses verfassungsgeschichtlich interessante Gebiet erschöpfend
behandeln zu wollen, seien wenigstens einige Beispiele ähnlicher Art angedeutet
. Die Bedeutung gar mancher Adelsfamilien des Breisgaus erfuhr eine Steigerung
durch das Vordringen in das neu zu erschließende Schwarzwaldgebiet. Dort
war die Bahn freier zur Ausgestaltung neuer verfassungsrechtlicher Bildungen als
in dem von mannigfachen Rechtsbindungen und vorhandenen Verfassungseinrich-

138 B a d e r, Elzach S. 109, 116; K o h 1 e r, Burgen im Breisgau S. 42.

139 Als die letzte Äbtissin von Waldkirch verstorben war, wandelte Hans Werner die Frauenabtei in ein
weltliches Chorherrenstift um; am 13. Januar 1431 übernahm er als Freivogt den Schutz der neuen
Propstei; Roth v. Schreckenstein, Beiträge zur Geschichte des Stiftes und der Stadt Waldkirch,
in: Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins 36 (1883) 302 ff. In der Bestätigung dieser Errichtung eines
Stiftes durch Kardinallegat Julian am 6. Nov. 1431 wird der einstige Besitz Waldkirchs mit den Worten
bezeichnet: habens feuda, honoratos vasallos et alia bona et iura quamplurima; ebda S. 304 ff. Das ur
sprüngliche Verhältnis zwischen geistlicher Institution und Vogt war um diese Zeit völlig umgekehrt wor
den. Die Herren von Schwarzenberg waren auch diejenigen geworden, die über den Bestand der Abtei
als solcher bestimmten.

uo H. F e h r, Die Entstehung der Landeshoheit im Breisgau (Leipzig 1904) S. 67 mit Anm. 6; 74 f. u. 150;
Bader, Prechtal S. 17.

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