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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0035
muß. Die gleiche Reihenfolge lassen endlich die Zähringer-Genealogien von St. Peter
und Tennenbach, beide übrigens mit dem Stadtgründungsdatum 1118, deutlich
werden, welche wiederum, ältere Nachrichten verarbeitend, mindestens dem 13.
Jahrhundert entstammen dürften10.

Nach dieser wichtigen Beobachtung können wir uns den sogenannten Marbacher
Annalen selbst zuwenden. Es handelt sich bekanntlich um eine auf verschiedenen
älteren Grundlagen beruhende manchmal etwas wirre, wahrscheinlich garnicht einmal
in Marbach entstandene Kompilation. In diese sind zweifellos später einige
Zusätze aus dem Augustiner-Chorherrenstift Marbach selbst eingefügt worden,
welche Ereignisse aus dessen Geschichte betreffen. Allgemeinere Bedeutung hat von
diesen die Angabe „Hic (d. h. Herzog Bertold III. v. Zähringen) preterito anno in
proprio allodio Brisaugie Friburch civitatem iniciavit" n. Daß diese Nachricht ein
Zusatz ist, ergibt sich schon daraus, daß sie nicht wie die meisten Absätze der Annalen
in diesem Zeitraum mit einer Jahreszahl beginnt. Sie bedient sich auch nicht
der bei dem Kompilator so häufigen Übergangsformeln wie sehr oft „eodem anno",
„ipso anno", „sequenti anno", sondern wählt das sonst, soweit ich sehe, nur noch
ein einziges Mal erscheinende „preterito anno" 12. Diese Notiz von der Gründung
Freiburgs ist zweifellos Grundlage eines Teiles der oben zitierten späteren Chroniken
geworden. Sie überrascht zunächst durch zwei meist übersehene Fakten. Einmal
ist in der Notiz von der Jahreszahl 1091 überhaupt nicht die Rede, denn diese beginnt
- wie festgestellt - nicht, wie die meisten anderen Angaben der Annalen mit
einer Jahreszahl, sondern mit „preterito anno". Zweitens deutet die Formulierung
„in proprio allodio . . . civitatem iniciavit", wie schon E. Heyck richtig erkannt
hatte, auf eine Einwirkung der Freiburger ältesten Handfeste hin, wo der entsprechende
Passus lautete: „in loco mei proprii iuris . . . forum constitui" 13. Der Ausdruck
„iniciavit" scheint dem Verfasser dieses Zusatzes der sogenannten Marbacher
Annalen im übrigen aus dem von ihm häufig und ausführlich benutzten Ber-
nold von St. Blasien in die Feder geflossen zu sein14.

Von entscheidender Bedeutung für das richtige Verständnis der Gründungsnachricht
von Freiburg scheint es mir zu sein, daß auch diese Quelle in ihrer uns allein
erhaltenen Fassung den offenbar auf Marbacher Herkunft beruhenden Zusatz enthält
: „Eodem anno [1122] Bertholdus dux de Zeiringen Mollesheim occiditur" 15.
Ihm gehen zwei Angaben voran, welche die hier angestellten Überlegungen stützen.
Da werden nämlich einmal ausdrücklich mit der Jahreszahl 1120 der Tod des
Gründers des genannten Klosters und mit der Jahreszahl 1122 der Tod Bischof
Rudolfs von Basel notiert. Die Tatsache, daß sowohl Closener wie Twinger die
Freiburger Gründungsnachricht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tod
Bertolds III. bringen, macht es sehr wahrscheinlich, daß es neben der heute allein

10 FreibDiöz.Arch Bd. 14, 1881, S. 84; Das Tennenbacher Güterbuch, hg. M. Weber u. a., VeröffKommGLdkde
Bad-Württ Reihe A Bd. 19, 1969, S. 168.

11 Wie Anm. 5, S. 37.

12 Wie Anm. 5, S. 32 Z. 44.

13 W. Schlesinger, Das älteste Freiburger Stadtrecht, Uberlieferung und Inhalt, ZSRG Germ Bd. 83, 1966,
S. 96; E. Heyck, Geschichte der Herzoge von Zähringen, 1891, S. 587.

14 MGH SS Bd. 5 S. 456 Z. 35 f.

15 Wie Anm. 5, S. 41 Z. 3 f.

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