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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0037
meine inzwischen auch von einem so hervorragenden Sachkenner wie W. Schlesinger
akzeptierte These, welche vor allem von der Quellenlage ausgeht, voll und ganz
aufrecht erhalten zu können und nicht mehr auf die m. E. auch nicht treffenden weiteren
Ausführungen Stülpnagels eingehen zu müssen.

II.

Grafen- (= Gölins-)hof zu Freiburg

Für die Deutung der vorstädtischen Entwicklung Freiburgs hat weiter das Vorhandensein
eines herrschaftlichen Dinghofes, der wiederum mit der Burg in engster
Verbindung stand, größte Bedeutung. Das hat auch Stülpnagel seit langem gesehen
. Er suchte daher mit B. Schelb diesen „Freihof" früher bei St. Martin20. Dafür
bietet aber weder die schriftliche Überlieferung noch die Interpretation der im
Stadtgrundriß sichtbar werdenden älteren Hofstätteneinteilung den geringsten Beleg
. Es ist vielmehr höchst gefährlich, nur aus dem Patrozinium der Martinskapelle
deren hohes Alter folgern zu wollen. Ich möchte daher mit Büttner gegen Schlesinger
und Stülpnagel dieser Anlage kein höheres Alter zumessen und daher hier keine
„curia" suchen21. Vielmehr dürfte die freilich erst in nachzähringischer Zeit in den
Quellen als Grafenhof deutlich werdende Anlage an der Stelle des ältesten Herren-,
Ding- und zugleich Burghofes gelegen haben. Dagegen erhebt auch Stülpnagel
grundsätzlich keine Einwände. Doch kann ich, obwohl das von ihm nicht deutlich
gesagt wird, den Eindruck nicht unterdrücken, daß er den Grafenhof am liebsten
als jünger erweisen möchte, weil sich so der von ihm vermutete ältere Hof um St.
Martin noch retten ließe. Es scheint mir, daß vor allem aus diesem Grunde die
Gleichsetzung des Grafenhofes mit dem nach dem gräflichen Vogt Gölin benannten
Hof von Stülpnagel nicht nur abgelehnt wird, sondern aus Gölin ein für die im
gräflichen Besitz befindliche Vogtei über St. Peter und die südwestlich von St. Peter
gelegenen Täler zuständiger Untervogt gemacht werden soll. Der Sinn kann doch
wiederum nur darin bestehen, dem Grafenhof die Qualität des Vogtsitzes und damit
des älteren Dinghofes abzusprechen. Um den ihm offenbar nicht passenden,
aber andererseits nicht wegzuleugnenden Gölinshof eliminieren zu können, wird
dieser von Stülpnagel - wie er ausdrücklich feststellt - in Übereinstimmung mit
M. Wellmer nach Ebnet gelegt, obwohl alle älteren Forscher von Mone und Dambacher
bis Flamm ihn stets in Freiburg selbst lokalisiert haben22.

Beschäftigen wir uns daher zunächst noch einmal mit der Stellung Gölins. Er
erscheint relativ oft in der Überlieferung. Erstmalig tritt er am 18. November 1272

W. Stülpnagel, Der Boden Freiburgs vor und nach der Gründung der Stadt, Schauinsland 83, 1965, S. 79,
81 f., 84; B. Schelb, Zwei Siedlungen auf dem Boden der Stadt Freiburg, Schauinsland 68, 1949, S. 7 f.
H. Büttner, Die Zähringer im Breisgau und Schwarzwald, Schauinsland 76, 1958, S. 9; anders: W. Schlesinger
, Zur Gründungsgeschichte der Stadt Freiburg, in: Freiburg im Mittelalter, wie Anm. 2, S. 35 f.
Wie Anm. 1, S. 15 f. vgl. Anm. 76; zuletzt, wenn auch sehr vorsichtig formuliert, ders., Freiburg im
Breisgau, Stadt- und Landkreis, Amtliche Kreisbeschreibung Bd. 2, 1, 1972, S. 209. Anders: Dambacher,
ZGORh 13, 1961, S. 95; Mone ebd. Register S. 501; H. Flamm, Geschichtliche Ortsbeschreibung der Stadt
Freiburg i. Br., VeröffStadtarchFreib 4, 1903, Bd. 2 S. XXVII.

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