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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0041
Feldlage handeln, sondern um den Bereich südlich des Augustinerklosters. Das beweist
eine dem 14. Jahrhundert entstammende Nachricht ebenfalls. In ihr ist die
Rede „de domo una sita in der owe prope domum Gulins piscatoris et dicebatur
domus Schalun" 48. Aufgrund der Hausbezeichnung kann Flamm es als Gerberau 48
identifizieren49. Auf die Beibringung weiterer Belege, die in beliebiger Zahl zur
Verfügung stehen, verzichte ich hier. Es würde dadurch nur erneut bewiesen, daß
dieser spätere in Obere Au östlich der Kaiser-Joseph-Straße und Niedere Au westlich
dieser Straße bzw. noch später in Gerberau oder Fischerau unterteilte Bereich
unmittelbar südlich an die Freiburger Innenstadt anschloß.

Die in der Au bei Freiburg zu suchende Anlage des Grafen- oder Gölinshofes
diente nicht nur als Bauhof, d. h. Ackerhof und Sitz des gräflichen Stadtvogtes,
sondern sie konnte auch den Stadtherrn und sein Gesinde aufnehmen, d. h. sie war
neben oberer und niederer Burg noch eine Art von dritter Residenz in der Stadt und
muß daher eine entsprechende Bedeutung und Ausdehnung besessen haben. Sie
wird in dem Komplex des späteren Adelhauser Klosters noch über Jahrhunderte
erkennbar50.

III.
Wiehre

Es ist Stülpnagel zweifellos darin zuzustimmen, daß sich das Zentrum der Freiburger
stadtherrlichen Verwaltung in der vor der Stadt gelegenen Aue bereits während
des Zeitraums seines Hervortretens in den Quellen im Zustand der Auflösung
befunden hat. Besonders die um 1303 vollzogene Einbeziehung der Schnecken Vorstadt
in die Altstadt hat hier offenbar stark umgestaltend gewirkt51. Hat sie doch
nicht nur die Verbindung zwischen Burg und Burghof, sondern auch die zwischen
der Grafenmühle und teilweise der Dienstleuteansiedlung auf der einen Seite sowie
dem Grafenhof auf der anderen zerstört. Pfandsetzungen, die allerdings nicht
die gräfliche Verfügungsgewalt von vornherein gänzlich unterbunden haben müssen
, und Zerstörungen taten ein Übriges52. Aus diesem Grunde ist es auch so schwer,
über die ursprünglichen Verhältnisse stichhaltige Aussagen zu machen. Da die
Burgrechtsverzeichnisse die Häuser unmittelbar zwischen Dreisam und Schwabentor
zur Wiehre zählen, möchte ich auch weiterhin daran festhalten, daß der ganze
Komplex des stadtherrlichen Hofes, der sicher älter war als die spätere Stadt, zu der
einzigen in diesem Gebiet vor 1120 nachweisbaren Siedlung, nämlich der Wiehre,
gehört haben dürfte53. Ich halte es sogar für nicht völlig ausgeschlossen, daß um
Oberlinden ein älterer wahrscheinlich ebenfalls zur Wiehre gehörender kaufmännischer
Bereich gelegen haben könnte. Doch bleibt hier natürlich vieles Ansichtssache.

*8 Ebd. 64/54 Bl. 17 v. (14. Jh.).

49 Flamm, wie Anm. 22, S. 88.

50 Schwineköper, Vorstädte, wie Anm. 2, S. 49.

51 Schreiber, UBStadtFreib, wie Anm. 32, Bd. 1 S. 173 Nr. 69.

52 Wie Anm. 50, S. 49.

53 Ebd. S. 52 ff.

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