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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0043
nen festgehalten. In der Stadt Freiburg können die Funktionen eines solchen Vogtes
nicht viel bedeutet haben; in der Stadtverfassung kommt er gar nicht vor.

III. Was die Wiehre betrifft, so dürften unser beider Auffassungen sich doch
recht nahe stehen, besonders wenn Schwineköper sagt, er halte es „für nicht völlig
ausgeschlossen, daß um Oberlinden ein älterer . . . kaufmännischer Bereich gelegen
haben könnte". Ob er der „Wiehre" zuzurechnen wäre, ist eine andere Frage.

Es ist Schwineköper Dank zu wissen, daß er meinen kritischen Ausführungen
gegenüber eine Erläuterung seiner Hauptgedanken vorgenommen hat. Letzten Endes
ist es gleicherweise unser beider Anliegen, nicht so sehr, unbedingt recht zu behalten
, als zu einer besseren Klärung schwieriger Fragen um die Freiburger Stadtgründung
, und was mit ihr zusammenhängt, zu gelangen.

Wolf gang Stülpnagel

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