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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1973/0059
cob Nelson, der Wortführer der dreizehn Grundstückseigentümer - mit Ausnahme
der Beurbarungskommission und der Eisenbahnverwaltung - war nunmehr mit
einer Verpachtung ihrer Parzellen auf beliebige Zeit zum Preis M 120.— pro Morgen
einverstanden. Wollte die Stadt diesem Vorschlag nicht beitreten, so sei gegen
den Verkauf der Parzellen zum Preis von M 6000.- pro Morgen nichts mehr einzuwenden
. Fehrenbach empfahl, diesem Nelsonschen Vorschlag beizutreten. Auch
der Militärbeauftragte der Garnisonsverwaltung, Oberst von Wänker und Bürgermeister
Dr. Thoma, der der Enteignungskommission ebenfalls angehörte, unter
Vorsitz des Großherzoglichen Geheimen Regierungsrates Muth, sprachen sich für
diese Regelung aus. Da das königliche Kriegsministerium einen Kauf des Geländes
von Anfang an ablehnte, blieb nur die Wahl, die Parzellen seitens der Stadt anzukaufen
und sie pachtweise der Garnisonsverwaltung zu überlassen. Auf dieser
Basis kam letztlich auch der Vertrag am 30. März 1900 zustande. Neben den fünfzehn
Grundstückseigentümern unterschrieb für die Stadtverwaltung wieder Stadtbaumeister
Buhle. Insgesamt war ein Kaufpreis von M 48 323,34 durch die Besitzer
erzielt worden. Für die damaligen Verhältnisse eine Summe, um die sich die sechs
Jahre langen Verhandlungen gelohnt haben. Stadtrat und Bürgerausschuß stimmten
der Vereinbarung letztlich zu, wobei interessant ist, daß der Kaufpreis von der
Stadt auf dem Darlehenswege beschafft werden mußte. Am 10. November 1900
wurde der Schlußstrich unter das mühselige Zusammenraufen durch Übergabe des
Grundstückes an die Militärverwaltung gezögen.

Die Hoffnung, daß es sich bei dieser Übergabe tatsächlich um einen Schlußstrich
für längere Zeit handeln würde, trog allerdings. Ein knappes Jahr später trat die
Garnisonsverwaltung erneut an die Stadtverwaltung mit der Bitte heran, einer
Vergrößerung des Exerzierplatzes zuzustimmen. Der jetzige Kommandeur der 29.
Division und Standortälteste von Freiburg, Generalleutnant von Fallois, war sich
offensichtlich darüber im klaren, daß dieses erneute Verlangen bei der Stadt auf
keine große Gegenliebe stoßen würde. Sein Vorschlag wurde daher mit diplomatischem
Geschick vorgetragen, in dem er eine bei den früheren Verhandlungen bereits
ins Spiel gebrachte Drohung wiederholte, daß die Garnisonsverwaltung widrigenfalls
den Exerzierplatz nach Gundelfingen verlegen müsse. Der General begründete
seine Forderung nicht nur mit dem Umstand, daß der neue Exerzierplatz eine
verstümmelte Form aufweisen würde, sondern auch mit der Tatsache, daß die
Gleisanlagen des Güterbahnhofes nunmehr gebaut würden und damit eine weitere
Einengung des Exerziergeländes erfolgen werde. Fallois versäumte nicht, eingehend
die militärischen Notwendigkeiten für eine Vergrößerung des Exerzierplatzes im
Sinne einer ordnungsgemäßen Truppenausbildung zu schildern. Die Stadtverwaltung
war bereit, einer Vergrößerung in der Weise zuzustimmen, als die auf dem
Exerzierplatz gelegenen Schießstände in den Mooswald hinein verlegt werden. Im
übrigen war das wieder mit der Verhandlungsführung beauftragte Tiefbauamt in
einem Gutachten der Meinung, daß eine Vergrößerung des Exerzierplatzes in den
Mooswald hinein den Truppen wenig nützen würde. Eine Untersuchung, die mit
Handbohrern durchgeführt wurde, habe „Lehm, nichts als Lehm" ergeben, wie das
Tiefbauamt am 18. Dezember 1901 sarkastisch schreibt. Die Erweiterung in den
Mooswald sollte nach Nordwesten in die Gewanne Wolfswinkel und Eselwinkel

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