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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0036
lin, der Gefährlichkeit seines Vorschlags bewußt, bittet alleruntertänigst, „dis mein
scriben ab weg zuo duon".

Das Ergebnis der Wormser Tagung war kläglich genug, eine neue Tagfahrt wurde
auf den 14. Oktober 1554 nach Frankfurt angesagt. Böcklin erstattete in Brüssel
dem Kaiser Bericht. Wiederum wurde er, zusammen mit dem Bischof Rudolf von
Speier, der sich dann entschuldigen ließ, zum kaiserlichen Kommissar bestellt69.
Dem Kaiser, der die besten Jahre seines Lebens zu unfruchtbarem Kampf gegen
aufrührerische Stände des Reichs hatte verwenden müssen, lag an der Erhaltung
von Frieden und Recht im Reich, aber auch an der Schaffung einer Prozedur, die
das Reich zur Exekution gegen unbotmäßige Stände befähigte. Acht und Aberacht
waren Rechtsakte des Reichs, die der Sanktion ermangelten. Aus den Frankfurter
Verhandlungen sollte in der Tat die Exekutionsordnung des Augsburger Reichstags
von 1555 hervorgehen.

Christoph Arnold, der im Dienste des Kurfürsten August von Sachsen, des Bruders
des gefallenen Moritz stand, schrieb über das Auftreten Böcklins in Worms
seinem Herrn70: „Dan sich befundet, wie grob sich die kaiserlichen commissarien
und sunderlich Wilhelm Pöklin merken lassen haben, also welcher nicht ires gefal-
lens votiert oder stimbt, das derselb alsbald verraten ist. Ach, wo sind die altvaterischen
freiheiten!"

Diese Freiheiten hatten allerdings den verstorbenen Kurfürsten Moritz ermutigt,
gegen Preisgabe von Metz, Toul und Verdun mit dem französischen König ein Offensivbündnis
gegen den Kaiser einzugehen.

Am 25. Oktober 1554 traf ein von Solothurn „fußgehender Bote" in Frankfurt
ein, der ein verschlossenes Schreiben des französischen Königs der Versammlung
überbrachte. Der kaiserliche Kommissar, Ritter und „thumpropst zu Magdeburg"
Böcklin erhielt eine Kopie dieses Schreibens71. Zasius, der sich im Auftrag des Königs
Ferdinand gleichfalls in Worms aufhielt, vermutete, daß dieses Schreiben vom
Markgrafen Albrecht bestellt worden sei. Solothurn war ein bevorzugtes Quartier
des Landsknechtführers Schärtlin, solange er sich in franzöischem Dienst befand.
Vizekanzler Seid teilte Böcklin in einem in deutscher Sprache ausgefertigten Schreiben
mit, daß der Kaiser „ein sonder angenembs guets gefallen" an Böcklins Verhalten
auf der Wormser Versammlung habe, und bat ihn, alles zu tun, „damit solche
Zusammenkunft nicht ohne Frucht ausgehe". Die Frucht war die Verweisung des
Entwurfs der Exekutionsordnung an den Reichstag und der Entwurf zu kaiserlichen
Mandaten gegen den Markgrafen. Eine „streifende Rotte" sollte gegen die
Umtriebe des Markgrafen schützen.

Der Kaiser, müde, enttäuscht und krank, bereitete seine Abdankung vor. Sie
vollzog sich in Etappen. Seine Vertretung auf dem nach Augsburg einberufenen
Reichstag übertrug er seinem Bruder Ferdinand. Am 22. Oktober 1555 übergab er,
auf den künftigen Feind seines Hauses Wilhelm von Oranien gestützt, im großen
Saal des Schlosses in Brüssel in einem feierlichen Staatsakt die Niederlande seinem

*9 Druffel IV, 494, 515 Anm. 1. Kaiser Karls Instruktion nach Frankfurt 29. IX. 1554, Brüssel.

70 Druffel IV, 499, Christoph Arnold an Kurfürst August 29. IX. 1554.

71 Lanz III, 978, 979. Druffel IV, 514, 515, 522.

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