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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0039
liehen Unterstützung des Erzbischofs oblag ihm die Vermögensverwaltung der Prä-
benden, aber auch dieses Recht war durch die Einsetzung von Prokuratoren des
Kapitels eingeschränkt worden. Geblieben waren die Einnahmen des Propstes, die
zur Zeit Böcklins auf 20000 Taler jährlich geschätzt wurden. Doch entsprachen die
wirklichen Einnahmen keineswegs diesen Erwartungen. Böcklin nahm 1554 vom
Domkapitel 200 Gulden auf. Erzbischof Sigismund bezeugte 1566, daß Böcklin
ihm manche Jahre ohne Sold gedient, und jede „Ergetzung" abgeschlagen habe79.
Geblieben war jedoch vor allen die Würde, die dieses Amt, das bedeutsamste nach
dem des Erzbischofs, umgab.

Der Erzbischof war Landesfürst des zum Erzstift gehörigen Territoriums, das
von Kursachsen, Kurbrandenburg, Anhalt und Braunschweig umgeben war. Die
Interessensphären der Häuser Brandenburg und Wettin schnitten sich in Magdeburg
. Hatten die albertinischen Wettiner mit der Kurwürde die Burggrafschaft in
Magdeburg erhalten, so verwalteten Mitglieder des Hauses Brandenburg seit 1513
den erzbischöflichen Stuhl: Kardinal Albrecht, Bruder des Kurfürsten Joachim I.,
durch den Ablaßhandel bekannt, als Erzbischof von Magdeburg und Mainz und
Administrator von Halberstadt (f 1545), der schwache Johann Albrecht von Ansbach
, zugleich Bischof von Halberstadt (f 1548), Friedrich (f 1552), ein Sohn des
Kurfürsten Joachim IL, sein Bruder Sigismund (f 1566), unter dessen Episkopat
Böcklin 12 Jahre als Dompropst fungierte. Als Sigismund im Alter von 16 Jahren
1554 zum Erzbischof von Magdeburg und Bischof von Halberstadt geweiht wurde,
legte sein Vater Kurfürst Joachim Wert auf die Bestätigung der Wahl durch den
Papst. Am 28. VI. 1555 bat er die Königin Maria, Regentin der Niederlande, um
„Promotorien für die Konfirmation" seines Sohnes in Halberstadt, man möge dieselben
dem damals offenbar in Brüssel weilenden Böcklin zustellen. Der Reichsvizekanzler
Seid, verstimmt über dieses Anliegen, schrieb dem katholischen brandenburgischen
Rat von Strassen, man müsse die Ankunft des Prinzen Philipp abwarten
, da „unser alter Herr Karl V. nichts von den Geschäften hören" mag. Er fügt
hinzu: „Was Euere Reichssachen belangt, je weniger ich von denselben höre, je lieber
ist mir; wir haben euch hiervor den Wagen in den Dreck gesetzt, konntet Ihr
Herren ihn wiederum herausziehen, so seid Ihr Meister"80. Wegen des brandenburgischen
Streusands werde er sich bezüglich Strassens Briefe hüten, „podicem
cum illis tergere".

Als Sigismund, vom Papst bestätigt, das erzbischöfliche Amt übernahm, war die
Mehrheit des Domkapitels noch katholisch. Bei seinem Tode gehörten noch drei
Mitglieder des Kapitels, darunter Böcklin, dem katholischen Bekenntnis an, einige
Mitglieder waren verheiratet, andere Cölibatäre, ein Teil religiös indifferent.

Die Stadt Magdeburg, von Herzog Albrecht von Preußen als „Gottes und Christi
Kanzlei" bezeichnet, hatte nach Einführung der Reformation den Erzbischof und
das Domkapitel vertrieben. Ihre Bürger erklärten sich „als Werkzeuge des göttlichen
Zornes, welche die Abgötter und Abgöttereien auszutilgen erkoren worden".
Die Stadt wurde geächtet. Nach monatelanger Belagerung, an der Lazarus von

79 Auskunft des Staatsarchivs Magdeburg 2. II. 1905. Archiv Böcklin.

80 Druffel IV 646.

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