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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0046
weils mit abgestuften Kompetenzen, vorgesehen93. Ähnliche Abstufungenx werden
in den von Böcklin ausgestellten Urkunden verwendet.

Böcklins pfalzgräfliche Registratur enthält eine Reihe formularmäßiger Vorlagen
für Wappenverleihungen, Notarbestellungen und Legitimationen, und ein Verzeichnis
der vorgenommenen Rechtsakte. Das Jahr, nicht jedoch der Ort der Ausstellung
der Urkunden, wird jeweils angegeben. Die durch die Rechtsakte Begünstigten
wohnen vorzugsweise im niedersächsischen und oberrheinischen Raum. Magdeburg
und Freiburg waren offensichtlich die Orte der Ausstellung der Urkunden,
in denen die durch Kaiser Karl V. in Brüssel vollzogene Verleihung der pfalzgräflichen
Würde stets ausführlich erwähnt und Böcklin als „Ihres Kaiserlichen Hofes
Comes" bezeichnet wird.

Die Böcklinsche Formularsammlung beginnt mit der „Copia eines wappenbriefs
in meliore forma, wie mein gnediger herr die zu verleyen und ufzugeben". Dies
schreibt Johann Hardy, der mindestens seit 1574 als „meines gnedigen Herrn zuschuldiger
Sekretarius" Böcklins Kanzlei führt. Wappenbriefe und Legitimationen
konnten in gemeiner Form (in commune forma), in „ziemlicher Form", oder in
besserer Form (in meliore forma) ausgestellt werden, auch gab es das Muster eines
Wappenbriefs „in gar kurtzer gemeiner Form". Die Texte hat, vielleicht unter Anlehnung
an ältere Vorlagen, der juristisch vorgebildete Pfalzgraf selbst entworfen,
mit der „Nota, den Eingang eines jeden Briefs zu ändern", und der Weisung, „wie
man den Eingang aller Brief setzen soll". Die Gebühren richteten sich wohl nach
Art und Form des Rechtsakts. Wappenbriefe, deren Empfänger sich als unwürdig
erwiesen, wurden vom Pfalzgrafen kurzerhand kassiert, so das dem Caspar Renschein
, „meines gnedigen Herrn gewesenen Reitknecht" verliehene Wappen, das,
„um seiner Untugend und unehrlichen Wesens willen" wieder vernichtet wurde.
Nicht besser erging es dem Kronschreiber Johann Prennern auf der Dompropstei
in Magdeburg.

Aus den Jahren 1556-1576 sind Angaben über die Ausstellung von 179 Wappenbriefen
, 67 Ernennungen von Notaren und 32 Legitimierungen unehelicher Kinder
vorhanden, Vorgänge über Adoptionen und Emanzipationen fehlen. Für die Jahre
1563-1570 und 1576-1585 sind keine Angaben vorhanden. Die Zahl der von Böcklin
insgesamt ausgestellten Wappenbriefe ist auf 300-400 geschätzt worden94.

Am 10. Mai 1574 wurde Johann Pomarius, „in Magdeburg burtig und wohnhaft
", von Böcklin „zum poeta laureatus gewurdiget". Als Johann Baumgart hatte
er 1514 als Sohn eines Goldschmieds und Malers in Meißen das Licht der Welt erblickt
. Nun krönte der katholische Dompropst den protestantischen Pfarrer zum
Heiligen Geist in Magdeburg, der Jurist und kaiserliche Rat Böcklin den Satiriker,
der in seinem für das Magdeburger Gymnasium geschriebenen Stück: „Juditium,
das Gericht Salomonis" sich über die Juristen, Räte, und ihre Schoppen- und Hof-
gerichte weidlich lustig gemacht hatte. Dies vollzog sich in Magdeburg, der Pflanz-
und Pflegestätte „teutonischen Rechts" und der von den Städten des weiten Ostens
mit Ehrfurcht eingeholten Schöppensprüche.

9S Dobler S. 14.

94 Von Kindler von Knoblodi.

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