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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0047
Die Wappenbriefe Böcklins beschreiben jeweils Schild und Helm als wesentliche
Bestandteile des Wappens. Es wird peinlich darauf geachtet, daß keine Verwechslung
eines verliehenen Wappens mit einem anderen Wappen stattfindet. Die Mitarbeiter
des Domkapitels Magdeburg wurden 1561 großzügig mit Wappenbriefen
ausgestattet: nicht nur der Domherr des Stifts Joachim Westval, auch der Erzbischöfliche
Kammerdiener David Kag und seine Brüder, die Sekretäre Bartel Bockher
und Johann Herrenwunder, der Mühlenvogt Simon Gottsteig und die Erzbischöflichen
Lakaien Jerg Blauw und Salomon Khien erhalten die ihnen zukommenden
Wappen. In drei Fällen wurden, wozu Böcklin nicht berechtigt war, „nachbenannt
Wappen gebessert, Helm eröffnet und sie mit aller Adelsfreiheit versehen
worden". Zu diesen besonders Begünstigten gehörten der Erzbischöflich Magdeburgische
Rat und Präzeptor Magister Paulus Schulteti, mit seinen Brüdern, der
Hauptmann zu Wanzleben Joachim von Brettin samt Brüdern und Vettern, und
der Bischöflich Baslerische Schultheiß Johann Colinet in Pruntrut.

Die von Böcklin „kreierten" Notare wurden durch oder vor ihm vereidigt nach
dem Muster eines Formulars, „was man einem Notarien vor dem Jurament vorhalten
und vermelden soll". Zu diesen Notaren gehörten die Freiburger Magister Ja-
cobus Mollitoris, Hans Reissinger, Christophorus Laurentii und Wilhelm Bürchin-
ger. Auch die beiden Notare in Beifort Peter Brysantzer und Hans Bourdenet hat
Böcklin kreiert.

Der Pfalzgraf konnte Kinder legitimieren, „die nicht nach den natürlichen Rechten
, Gewohnheit und Satzung geboren sind", wie „Bastarde, Bankerte und dergleichen
als außerhalb der Ehe von ledigen oder verbundenen Personen". Seit 1552 war
Böcklins Schwiegersohn Lazarus von Schwendi zum Burgvogt von Breisach bestellt.
Das Kind Michael des Michael Kesern, der Diener Schwendis im Schlosse zu Breisach
war, wurde von Böcklin in gemeiner Form legitimiert. Von den 32 Fällen, in denen
Legitimationen vorgenommen wurden, betrafen 19 Fälle Kinder von Geistlichen,
von denen drei ihr geistliches Amt aufgegeben hatten. Vertrauensvoll wendeten
sich Kleriker niederen und höheren Grades an den stets hilfsbereiten Dompropst,
der menschlichen Schwächen so viel Verständnis entgegenzubringen wußte. Die
„Beschreibung aller derjenigen, die anhero legitimiert und begundet (begünstigt)
worden", führt Kinder von Domherren, Pfarrherren und Vikaren auf. Die Legitimierung
erfolgte nach Lage des Falles mit oder ohne Gewährung des Erbrechts.

Der Domherr Christoph von Knesebeck in Magdeburg ließ durch seinen Dompropst
seine drei Kinder Hans, Elisabetha und Anna, der Domherr Joachim Bass-
wischges (Bassewitz) in Havelberg seine Söhne Johann und Heinrich, „in meliori
forma" legitimieren, ebenso wie der Domherr Rudolf von Prienighoven (Brünnig-
hoven), nachmaliger Dekan des nach Freiburg evakuierten Baseler Domkapitels,
seine mit Verena Wolffsberger zu Pregnitz „außer der Ehe erzielte Tochter in ziemlicher
Form mit Verleihung des Artikels der Erbschaft" legitimieren ließ. Das Domkapitel
, dem er angehörte, hatte Ulrich Zasius als „theatrum sacerdotum, concu-
binis mixtum, viris mali exempli" bezeichnet95. Im Jahre 1576 fand Brünnighofen
seine letzte Ruhestätte in der zweiten Kaiserkapelle des Freiburger Münsters.

95 Sdireiber Gesch. der Stadt Freiburg III 310.

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