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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0043
durch einen Sturz vom Pferd zu Schaden gekommen123. Die Gläubiger ließen jedoch
nicht nach in ihrem Bemühen für sich zu retten was noch zu retten war. Jahrelang
wurde deswegen viel Papier beschrieben ohne merklichen Erfolg. Das Ober-
vogteiamt Waldkirch wurde am 10. September 1665 von der Regierung zum Bericht
aufgefordert, ihr alle Gefälle, die Itel Jos von Reinach in der Herrschaft hatte,
genau mitzuteilen124. Am 12. Dezember 1667 wurde sodann Itel Jos von der Regierung
erneut wegen der Schuldenregelung befragt. Das St. Margarethenstift, die
Erben der Katharina Rebstöckin, die Städte Waldkirch und Elzach und auch die
Gemeinde Buchholz verlangten die Bereinigung der Reinach'schen Schulden125.
Nach langem hin und her kam am 12. Juli 1670 endlich ein Vergleich zustande,
der unter die alte Schuldenwirtschaft einen dicken Schlußstrich zog.

Johann Ulrich Hug

Ein Glück, es hatte sich für den Erwerb der Küchlinsburg und ihrer Güter ein
zahlungskräftiger Interessent gefunden. Es war Johann Ulrich Hug von und zu
Winterbach, der Römisch Kaiserlichen Majestät Rat, Waldvogt der Grafschaft
Hauenstein und Schultheiß zu Waldshut. Die Verhandlungen fanden im Ritterhaus
126 in Freiburg statt. Den Vorsitz führten als Vertreter des Breisgauischen Ritterstands
Erhart von Falkenstein und Johann Friedrich von Kageneck. Als Assessor
des Ritterstandes wirkte Beat Melchior von Reinach. Im Vergleichsverfahren mußte
sich übel oder wohl jeder Gläubiger von seiner Forderung einen Abstrich gefallen
lassen. So kam eine Einigung zustande. Das St. Margarethenstift hatte sich bereits
mit Itel Jos von Reinach wegen seiner Forderung verglichen. Es verzichtete zunächst
auf 150 fl. Von den noch verbliebenen 1100 fl. zog es statt der 1611 für die
Weinablösung vereinbarten 600, jedoch nur 400 fl. ab. Für die verfallenen Zinsen
ließ es sich 8 Juchert der zum Schloß gehörenden Matte übereignen. Den verbliebenen
Rest nahm der neue Besitzer auf sich. Als Sicherheit stellte Hug die Tammen-
matte127. Aus den Jahren 1671-1674 liegen Quittungen über den jeweiligen Jahreszins
aus den 700 fl. = 35 fl. vor128. So ist im Grunde genommen das Stift ziemlich
ungeschoren davongekommen. Nicht so glücklich waren die Erben der Katharina
Rebstöckin daran. Deren Forderung war an Johann Ludwig und Johann Jacob
Schenk von Schenkenstein in Thann (Elsaß) übergegangen. Einer von ihnen
war in Freiburg erschienen. Von den 3422 fl. 8 xr. wurden ihm noch ganze 2700 fl.
zugebilligt. Zu seiner nicht geringen Überraschung hatte er erfahren müssen, daß
von Reinach, ohne sein Vorwissen, die als Pfand gesetzten Güter in Jechtingen
heimlich an die Universität Freiburg verkauft hatte129. Das Guthaben der Stadt
Elzach wurde von 372 auf 260 fl. und das der Gemeinde Buchholz von 225 auf

123 Wie Anm. 119.

124 GLA 226/240.

125 Wie Anm. 103.

128 Derzeit Erzbischöfliches Haus in Freiburg am Münsterplatz,

127 GLA 107/8.

128 Wie Anm. 103.

12» GLA 81/ Konv. 284 Fasz. 6.

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