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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0057
Händen der Abtei, die in einem nicht bekannten Zeitpunkt die Herren von Staufen
damit belehnte. Der erste vorhandene Lehenbrief datiert erst aus dem Jahre 1434.
Nach dem Tode des letzten Freiherrn von Staufen, Georg Leo, im Jahre 1602 traten
mehrere Bewerber auf, die um die Belehnung mit Norsingen ansuchten. Doch
St. Gallen entschloß sich, den Ort nunmehr in eigener Verwaltung zu belassen, und
bestellte dazu einen Amtmann, den der Abt mit dem Blutbann belehnte. Offenbar
hat dieser Heimfall Norsingens den Anstoß gegeben, auch Ebringen, als der damalige
Lehensinhaber seinen Lehenstitel verkaufen wollte, durch Rückkauf wieder in
eigene Hand zu nehmen. Norsingen hatte, wie erwähnt, ein eigenes Hochgericht
(Galgen), das unmittelbar an der großen Basler Landstraße auf der Grenzscheide
gegen Offnadingen stand. Das Hochgericht von Ebringen befand sich auf dem Dürrenberg
nächst der Landesgrenze gegen das markgräfliche Gebiet. Spätestens seit
der Mitte des 18. Jahrhunderts waren diese Einrichtungen nicht mehr in Gebrauch,
da die Regierung in Freiburg die Kriminaljustiz nunmehr ganz an sich gezogen
hatte, doch wurden sie wie auch anderwärts als Herrschaftssymbole von Seiten der
Ortsherrschaft weiterhin unterhalten.

Seit der Einrichtung der Breisgauischen Landstände um die Mitte des 15. Jahrhunderts
- Prälaten, Ritter, Städte und landesherrliche Ämter - zählte die Herrschaft
Ebringen, die sich in Händen ritterlicher Lehensträger befand, zum vorderösterreichischen
Ritterstand. Dem Neuenburger Landtag von 1469
gehörte Hans von Ems als Herr der Herrschaft Ebringen an. Als nun seit 1621
Statthalter geistlichen Standes in der Herrschaft Ebringen geboten, wurden diese
weiterhin gleichsam als adelige Mitglieder des „breisgauischen löbl. Ritterstandes"
betrachtet, eingeladen und veranlagt. Abgesehen von der Veranlagung zu den
landständischen Steuern und Umlagen behaupteten die Statthalter, wie früher die
Pröpste, der österreichischen Landesherrschaft keine Steuern schuldig zu sein, ebensowenig
die Untertanen. Diese hätten vielmehr nur Heeresfolge unter dem Befehl
ihres Vogtes zu leisten.

Über den Güterbesitz der Herrschaft Ebringen in verschiedenen Orten des
Breisgaues im Frühmittelalter wurde bereits einiges ausgeführt, was hier mit Hinblick
auf die nach 1621 noch vorhandenen Güter und Einkünfte zu ergänzen ist.

Güterübertragungen an St. Gallen in der Gemarkung Norsingen sind aus
dem 8./9. Jahrhundert auffallenderweise nicht bekannt. Grundbesitz dort ist erstmals
im Jahr 1243 anläßlich eines Prozesses mit dem Kloster Günterstal überliefert
. In der Zeit der ritterlichen Lehensinhaber der Herrschaft Ebringen waren
diese auch im Besitz von Norsinger Gütern, die somit nicht in das Lehen der Herren
von Staufen gehörten. Die dem Norsinger Lehenhof der Herrschaft Ebringen
zugehörigen Güter, im Jahre 1566 von dem damaligen Ortsvogt Dionysius Fride-
rich verzeichnet, ließ nach dem Rückfall an St. Gallen der Statthalter Otmar Keßler
1658 neu aufnehmen. Der Hof wurde in der Folge an bäuerliche Inhaber aus
alten Norsinger Familien zu Erblehen vergeben.

Im nahe gelegenen Wolfenweiler wurden im Jahre 873 zwei St. Galler
Urkunden ausgestellt, so daß hier Besitz des Klosters sicher anzunehmen ist. Im
14. Jahrhundert wurde ein Zins aus Wolfenweiler an den St. Galler Hof in Norsingen
gezahlt. Der 1326 genannte Hof der Herren von Staufen in Wolfenweiler

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