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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1975/0063
schufen 157Ö eine neue Waldordnung, für Ebringen die Herrschaft Bodman, für
Wittnau die Herrschaft Schnewlin Bernlapp von Bollschweil und für Sölden die
damalige Herrschaft Bombast von Hohenheim und Schnewlin zum Weyer. Gemäß
diesem „Großen Waldbrief" sollte alljährlich am Pfingstmontag unter der Linde
zu Wittnau Waldgericht sein, und alle Streitigkeiten sollten dort ihre Schlichtung
finden. Allein schon gegen Ende des Jahrhunderts war es soweit, daß die Regierung
, vor allem der vorderösterreichische Kammererat und Bergrichter am Schwarzwald
und im Breisgau, Lorenz Kopp, wegen unordentlicher und schädlicher Nutzung
der im Reichenbach, am Gersthalm und Kaltwasser gelegenen gemeinsamen
Waldungen auf deren Teilung unter die Gemeinden antrug, welche nunmehr auch
durch den „Waldscheidungsbrief" von 1596, gegeben zu Merzhausen, vollzogen
wurde. Im 18. Jahrhundert besaß die Gemeinde Ebringen noch 260 Juchert Waldung
auf Biezighofer Gemarkung. Die auf der Ebringer Gemarkung gelegenen
Wälder der ehemaligen Herrschaft kaufte die Gemeinde im Jahre 1809 den Markgrafen
von Baden ab.

Die Herrschaft Ebringen war bei der Säkularisation der Abtei St. Gallen
und ihrer Besitzungen (1806) als Entschädigung für anderweitige Verluste in den
Besitz badischer Prinzen, der Markgrafen Friedrich und Ludwig, gelangt. Diese
verkauften die Grundherrschaft im Jahre 1809 an den badischen Staat, der Ebringen
noch bis 1810 durch ein „markgräflich badisches Justizamt" verwalten ließ,
ehe die Gemeinde noch im selben Jahr dem Landamt Freiburg I zugeordnet wurde.

Literatur

Ildephons von Arx, Geschichte der Herrschaft Ebringen. Hrsg. von Jos. Booz.
Freiburg 1860

Amtliche Kreisbeschreibung Freiburg im Breisgau, Stadtkreis und Landkreis
, I 1, 2; II 1, 2. Freiburg 1965-1974

Hermann Oechsler, Geschichtliches über Ebringen. Schauinsland 38, 57-73,
1911

Ders., Ebringen von 1349 bis 1559 unter der Lehensherrschaft von Adeligen. Z. d.

Freib. Gesch. Verein 42,11-22, 1929
Rolf Sprandel, Das Kloster St. Gallen in der Verfassung des Karolingischen

Reiches = Forsch, z. oberrhein. Landesgesch. 7, Freiburg 1958
Hermann Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen. Bd. 1-6. Zürich/

St. Gallen 1863-1917

Der vorstehende Beitrag ist zugleich für die „Chronik" der Gemeinde Ebringen bestimmt,

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