Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 48
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0050
Es läge nahe den Klostermarkt beim Freihof zu suchen. Vergleiche mit anderen,
St. Margarethen gleichgestellten Klöstern, widersprechen einer solchen Vermutung.
Ein Markt in unmittelbarer Nähe des sakralen Bezirks hätte die weihevolle Stille
gestört. Dieserhalb hatte beispielsweise Corvey seinen Markt in Höxter, Reichenau
in Allensbach, Lindau in Äschach und so hatte auch St. Margarethen seinen Markt
nicht unmittelbar beim Kloster, sondern in einiger Entfernung davon. Den Bemühungen
den Ort zu lokalisieren kam ein Hinweis des Historikers Konrad Beyerle
sehr entgegen.28 Das Kloster Reichenau unterhielt nicht allein Märkte in Allensbach
und Radolfzell, sondern später auch einen auf der Insel selbst. Dazu war der
grundherrliche Weiler ausersehen. Eine Siedlung dieses Namens befand sich auch
in Waldkirch entfernt vom Kloster, unterhalb der Höfe von Heimeck und Eschbach
. Der Ort läßt sich durch urkundliche Belege eindeutig bestimmen. Als mit der
Gründung der neuen Stadt der Viktualienmarkt von dort abgezogen worden war,
ging der Weiler immer mehr zurück, bis er schließlich im 15. Jahrhundert verödete.
Am Ort geblieben ist noch bis ins 17. Jahrhundert der Rindermarkt. Dann wurde
auch dieser in die Stadt vor das Obere Tor verlegt. Von Wiler blieb im Bewußtsein
der Bevölkerung nicht einmal mehr der Name. Nachdem die Vögte dem Kloster
auch noch den Markt weggenommen hatten, war ihm nicht allein schwerer wirtschaftlicher
Schaden entstanden, es verlor eines seiner vornehmsten Hoheitsrechte,
den Marktfrieden, das Marktgericht und den Marktzoll.29

Der Marktfriede bewirkte, daß jeder Marktbesucher, solange er sich auf dem
Markt aufhielt, vor jeder gegen ihn gerichteten zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung
geschützt war. Es konnte ihn kein Gläubiger wegen alter Schulden verhaften,
es konnte ihm niemand die Ware, die er zum Markt brachte, beschlagnahmen oder
das erlöste Geld pfänden lassen. Damit war das Marktgebiet für die Dauer der
Marktzeit aus der allgemeinen Rechtsordnung herausgenommen. Über diesen
Schutz wachte das Marktgericht, das in der Klosterzeit von den Amtleuten des
Klosters besetzt wurde. Jeder der seiner bedurfte, konnte dieses Gericht anrufen.
Verstöße gegen den Marktfrieden wurden weit höher geahndet, wie gleiche, die
außerhalb der gefreiten Stätte begangen wurden. Es war jedoch nicht jegliche Vollstreckung
auf dem Markt ausgeschlossen. Dinge, die nicht mit dem Markt zu tun
hatten, fielen nicht unter den Marktschutz. Gewöhnliche, nicht gefreite Märkte, die
nur dem Warenaustausch dienten, durften an jedem Ort an dem ein wirtschaftlicher
Erfolg zu erwarten war, eingerichtet werden.30

Die Anfänge der Städte Waldkirch und Elzach

Zwei Vorhaben waren es, auf deren Verwirklichung die Schnabelburger bei der
Übernahme der Herrschaft Schwarzenberg besonderen Wert legten. Im Vordergrund
stand die Wohnungsfrage. Die Schwarzenburg erwies sich, nachdem die noch
unmündigen Brüder allmählich heranwuchsen, als zu klein. Außerdem lebten sie
vielleicht schon damals mit dem Gedanken über kurz oder lang die Herrschaft
unter sich zu teilen. Überdies hatte ihnen eingeleuchtet, daß sie von einer näher
gelegeneren Burg, als es die alte Schwarzenburg war, eine bessere Übersicht über

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