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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 239
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0245
Zur Geschichte der Geburtshilfe in Freiburg i. Br.

Von Lutz Eitel

Der Zeitraum dieser Übersicht erstreckt sich etwa von der Gründung der Freiburger
Universität bis zum Direktorat Alfred Hegars.

Wenn wir uns zunächst den Stätten des theoretischen und des geburtshilflichen
Wirkens zuwenden wollen, so sind einige Überlegungen zu den ältesten Spitälern
Freiburgs notwendig. Es muß besonders betont werden, daß eine Geburtshilfe in
diesen Spitälern nicht betrieben wurde. Das gilt für das 1251 bereits genannte Le-
prosen-Haus1, das sogenannte Gutleut-Haus an der Basler Landstraße. Das gilt
auch für das vermutlich um 1225 entstandene Heiliggeist-Spital2 am Münsterplatz.
Man sollte die Spitäler des Mittelalters nicht mit unseren Krankenhäusern gleichsetzen
. „Das Xenodochion - lat. Hospitalium -, war die Unterkunftstätte für alle,
die der Fürsorge bedurften, gleichwohl war es die Keimstätte des Hospitalwesens
christlicher Prägung. Von einem „Krankenhaus" kann erst gesprochen werden,
wenn dort nur Kranke mit dem Ziel ihrer Heilung aufgenommen werden; dies
wird erst im 18. Jahrhundert der Fall sein." (Seidler 1970, S. 56). Vom „rechten
oder mehreren Spital" (so der Name von Haus und Kirche am Münsterplatz) ist
zumindest seit dem 14. Jahrhundert bekannt, daß es dessen vornehmliche Aufgabe
war, die Verpflegung und Versorgung der eingebürgerten Stadtbewohner zu besorgen
. Aus einer im Mai 1290 ausgestellten Ablaß-Verleihung3 geht hervor, daß
auch „Arme, die von überall her zusammenströmten" und „Kranke", die sich selbst
nicht helfen konnten, dort verpflegt wurden. „Reisende und Pilger", Kleriker und
Laien jeden Standes und „jeder Würde" fanden dort „Nachtherberge".

Hospital ist von hospitalis = gastlich abgeleitet; das Prinzip der speziellen Krankenbehandlung
ist noch nicht bekannt.

Als im Jahre 1457 die Universität gegründet und 1460 eröffnet wurde, war von
Geburtshilfe noch keine Rede, die praktische Geburtshilfe lag völlig in Händen
ausgewählter Frauen, wie es in jeder Kultur zu rinden ist. Die Heilkunde war seit
Einführung des Christentums im wesentlichen Sache der Priester (Mönchsmedizin).
Eine geistes- wie medizingeschichtlich interessante Entwicklung führte im 12. Jahrhundert
zur Trennung der blutigen von der unblutigen Medizin. Das Edikt von
Clermont (1130) hat die Tätigkeit der Mönchsärzte erheblich eingeschränkt. Das
Provinzial-Konzil vonTours(1163) hat das Prinzip „Ecclesia abhorret a sanguine"
ausdrücklich bestätigt.

In Freiburg waren die Stätten des theoretischen Unterrichts zunächst getrennt
von denen des praktischen Wirkens. Erst 1829 mit dem Bau des Akademischen

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