Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 262
(PDF, 57 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0268
E 2 und E 5: Zölle L

„Die Zölle waren die Stellen, an denen man am schnellsten und mit dem geringsten
Aufwand zu barem Geld kommen konnte."37 Unter der Bezeichnung Zölle
verbergen sich eine Vielzahl von Abgaben, die insgesamt den Verbrauch belasteten.
Ursprünglich als Gebühren für die Benutzung von Wegen und Brücken aufgefaßt,
wurden sie erhoben entweder nach dem Wert oder nach der Menge der Ware bzw.
der Zahl der Transportmittel; es standen sich damit ein qualitatives und ein quantitatives
Prinzip gegenüber; letzteres war leichter in die Tat umzusetzen: Der
Augenschein genügte, um festzustellen, ob ein Saumtier, ein Karren oder ein (vierrädriger
) Wagen die Brücke passierte; dagegen konnte die Entscheidung über den
Wert einer Getreide- oder Tuchladung zu Streit Anlaß geben. Das Privileg völliger
oder teilweiser Befreiung vom Zoll war gesucht. Im Fall Freiburgs war mit dem
Bürgerrecht, der Zahlung des Satzgeldes bzw. der Zugehörigkeit zum Klerus oder
einem Kloster eine unterschiedliche Reduzierung des Stadtzolls verbunden.

Bei den „gemeinen Zöllen" (E 2) handelt es sich um a) den Korn- und Brotzoll
(in der Mehlwaage erhoben), b) den Zoll von durchgehendem Korn, c) die Abgabe
von Weizen- und Hafermehl, Gries und Gemüse (!), d) den Ertrag aus dem im
Kaufhaus stehenden „gemeinen Zolltrog", e) Abgaben von Fuhrleuten, f) das „gemeine
Hausungeid" (Abgabe auf den Weinverbrauch in Privathäusern), g) den
Weinzoll von Haushalten mit Tischgängern, h) Zoll und Standgeld von den drei
Jahrmärkten. Vornehmlich geht es hier also um Abgaben auf den Lebensmittelkonsum
. Der erste Posten, Korn- und Brotzoll, spielt in dieser Gruppe die wichtigste
Rolle: Er steigt von 54 % (I) über 55 °/o, 56 % auf 79 °/o (IV). Das relativ
starke Gewicht im letzten untersuchten Haushaltsjahr erklärt sich damit, daß die
meisten anderen in dieser Gruppe aufgeführten Einnahmequellen versiegt waren.
Es zeigt sich, daß auch in Zeiten der Not und rückläufiger Konjunktur Abgaben,
die sich auf den Konsum beziehen, noch hohe Beträge einbringen können.

Die Abgabe von (b) durchgehendem Korn (je Mutt38 6 Pfennig) beleuchtet Freiburgs
Stellung als Handelsplatz: 1665 Mutt (I), 2296 Mutt (II); dann gingen -
wohl infolge des Krieges - die Mengen durchgeführten Korns erheblich zurück,
über 265,5 (III) auf 0 Mutt (IV).

Wenn man von den 3 Schilling ausgehen darf, die „von denen, die Kostgänger
haben", zu entrichten waren (g), so müßten anfangs 36 oder 37 (I) bzw. 38 (II)
Freiburger Bürger Tischgänger gehabt und deklariert haben. Daß diese Zahl für
1622 auf nur 13 zurückgeht, ist deshalb nicht recht einsichtig, weil in den Jahren
nach 1620 mit hohen Studentenzahlen in Freiburg gerechnet wird (s. o.). Möglicherweise
handelt es sich indessen hier um einen der zahlreichen Fälle, in denen Abgaben
mit mehrjähriger Verspätung geleistet wurden.

E 3: Weinungeid

Die Bezeichnung „Umbgelt von allhiesigen geschwornen würthen" (IV) deutet
darauf hin, daß auch dieser Abgabe, wie vielen anderen in den Städten des Mittelalters
und der Neuzeit, eine eidliche Aussage des Abgabepflichtigen zugrundelag.
Ein städtisches Ungeld wurde in Freiburg anfangs nur auf Wein und Korn, später
auch auf andere Waren erhoben.39

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