Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 266
(PDF, 57 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0272
E 8: Ingemein

Auch hier handelt es sich um Einnahmen verschiedener Art, die zudem nur unregelmäßig
eingehen. Den größten Posten macht das Wachtgeld aus, den zweitgrößten
„tägliche große und kleine Strafen", an dritter Stelle stehen die „Abzüge".
Hier handelt es sich um eine Erbschaftssteuer auf in der Stadt gelegenes Erbgut in
Höhe von 5 °/o bzw. 2,5 °/o (wenn Kinder das Erbe ihrer Eltern antreten).46 Angesichts
der z. T. beträchtlichen Höhe der hier genannten Beträge kann es sich jedoch
auch um eine Gebühr handeln, die von Bürgern erhoben wurde, die aus der Stadt
wegzogen.47

E 9: Herrschaft Zölle und Gefälle

Auch in der Gruppe dieser Einnahmen machen die Konsumabgaben auf Wein
(erhoben von durchgehendem Wein auf der langen Brücke) und Butter (Ancken)
den größten Teil aus: 62 °/o (I), 50 °/o (II), 80 °/o (III), 82 °/o (IV). Bemerkenswert
ist, daß die Einnahmen aus dem Weinzoll sich von I bis IV auf 40 °/o vermindern,
die aus den „Ancken Büchsen" auf 6,6 °/o. Möglicherweise rindet sich hier ein weiterer
Hinweis auf die damalige Not, die den Butterverbrauch überproportional zurückgehen
ließ.

E 10: Zinsen und Gefälle „aus der Stadt Flecken und Dörfer"

Hier handelt es sich um a) die „Zinsen und Gefälle von den Vogteien im Kirchzarter
Tal und auf dem Wald", b) das „Ungeld im Tal und auf dem Wald", c) das
Ungeld aus Betzenhausen, d) den Metzigzoll aus Kirchzarten und der Falkensteiner
Steige, ferner - für III und IV - um e) Zins bzw. Ungeld aus Horben, f) den
Zins aus Lehen. Im Vergleich zu den ersten beiden Jahren konnten die Beträge für
1622/23 ganz ungewöhnlich gesteigert werden, gemessen an dem Jahr 1585/86 auf
das Fünffache.48 Ein Vergleich von I und IV ergibt, daß die Zinsen und Gefälle von
den Vogteien nur auf 54 % zurückgingen, das Ungeld aus demselben Raum auf
27,5 %>. Andererseits verdient hervorgehoben zu werden, daß die Einnahmen „aus
der Stadt Flecken und Dörfer" im Jahre 1647/48 immerhin über 13 % der Einnahmen
der Stadt bestritten, die auswärtigen Besitzungen also in erheblichem Maße die
Stadt Freiburg in einer Notzeit unterstützen konnten (mußten?).

Ell: Salzverkauf (vgl. A 6)

Salz war gefragt als unentbehrlicher Bestandteil der menschlichen und tierischen
Nahrung, als eins der wichtigsten Gewürze, nicht zuletzt als bedeutendstes Konservierungsmittel
.49 Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts hatte Freiburg das Monopol
für den Verkauf von Salz. Bei diesem berechnete die Stadt unterschiedslos allen
Käufern einen Zoll von 6 Pfennig pro Scheibe50; im Hinblick auf den eigentlichen
Kaufpreis wurden Einheimische dagegen eindeutig bevorzugt: 1585/86 zahlen diese
für den Sester 8, Fremde dagegen 10 und 12 Schilling, d. h. bis zu 50 % mehr!

Beim Salzverkauf ergeben sich eindrucksvolle Summen, die bis zu 18,1 %> der
Gesamteinnahmen ausmachen können. Während in anderen Bereichen, beim Weinkonsum
z. B., von I zu III ein nicht unerheblicher Rückgang zu beobachten ist,
nimmt der Salzverbrauch erheblich zu: Von 852 (I) über 905 (II) auf 115 (III)

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