Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 267
(PDF, 57 MB)
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Scheiben. Gelegentlich (III) geben die Gesamtrechnungen Einblick in Details des
Salzgeschäftes: 1156 Scheiben 5V4 Sester wurden für 15484/8/- eingekauft („in
ungleichem wehrt", zu unterschiedlichen Preisen?), verkauft für 16551/10/7,551
(der Zoll kam noch dazu), so daß sich ein Gewinn von 1067/2/7, auf den Einkaufspreis
bezogen von 6,9 °/o ergibt.52

E 12: Früchte53 und Wein (vgl. A 7)

Die Einnahmen aus dem Verkauf von „Früchten" (Weizen, Roggen, Gerste und
Hafer) sowie Wein schwanken von Jahr zu Jahr erheblich. Aus Roggen erlöst die
Stadt in einem Jahr (I) 67/10/-, im folgenden (II) 3733/18/9, das heißt das 46-
fache! In der Notzeit des Dreißigjährigen Krieges läßt sich eine verstärkte Rückkehr
zur Naturalwirtschaft beobachten (vgl. unten A 2), denn 1647/48 werden unter
den Einnahmen auch 3 Saum 8 Viertel 2 Maß Wein genannt unter dem Titel
„von Bürgern und anderen an Schulden oder Kontributionen"; gleichzeitig wurde
offensichtlich auch der Zoll - zumindest teilweise - in Naturalien erhoben; denn
unter dem Titel „auf dem Markt aufgehoben und an Zoll eingebracht" werden an
Kernen (wahrscheinlich Dinkel) und Weizen, sowie Roggen, Moltzer (?)54, Gerste
und Hafer insgesamt 90 Mutt 1 Viertel aufgelistet (die Summierung ist fehlerhaft).

Die Berechnung von Durchschnittspreisen für Getreide in den einzelnen Jahren
aus den Angaben in den Einnahmebüchern ist nicht unproblematisch, wie an einem
Beispiel erläutert werden soll: 1584/85 entspricht den angegebenen 90 Mutt Roggen
zu 15 Schilling genau der angegebene Betrag (67/10/-). Im folgenden Jahr
wird nur bei Gerste der Preis genannt: 33 Mutt zu 12 Schilling; der angegebene
Betrag (19/19/-) weicht nur geringfügig von dem rechnerischen Ergebnis ab (19/
16/-). Berechnet man den Weizen- und Roggenpreis aufgrund der angegebenen
Mengen und Erlöse, so ergibt sich für Weizen ein Preis von 36, für Roggen von 33
Schilling pro Mutt. Die erhebliche Steigerung des Roggenpreises auf mehr als das
Doppelte deckt sich mit den Angaben Hanauers, nach denen sich der Roggenpreis
in Basel von 1584 bis 1586 fast vervierfacht hat.55 Auch das Verhältnis des Weizenpreises
zum Roggenpreis ist durchaus glaubwürdig und wahrscheinlich, nicht
dagegen die Relation dieser beiden Getreidearten zur Gerste. Nach den Angaben
Hanauers56 verhalten sich in den Jahren 1576-1600 die Preise von Weizen, Roggen
, Gerste und - zur Ergänzung - Hafer wie 100:82:65:40, Weizen zu Gerste
also wie 100:65. In Freiburg entspräche dem das Verhältnis 100:33. Vielleicht
handelt es sich bei dieser Gerste um Bestände aus dem Vorjahr; eine solche Vermutung
liegt deshalb nahe, weil bei der Vermögensaufstellung am Ende der Einnahme
- und Ausgabebücher gelegentlich von „altem" Weizen, Roggen usf. die Rede
ist (z.B. 1542/43).

E 13: Fische, Burgrecht, Eckerit, Appellations- und Strafgelder

Hier handelt es sich um ein weiteres Beispiel dafür, daß verschiedene Dinge zusammengefaßt
werden können, in diesem Fall Gebühren u. ä. sowie der Erlös aus
Waren.

a) Fische. Meist werden hierzu keine Angaben gemacht, gelegentlich begegnen
dagegen hohe Beträge: 1622/23 wurden für Fische aus dem „Lehener Weiher" und

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