Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 273
(PDF, 57 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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terschreiber, Sigrist u. a. zu verfolgen, ist aufgrund der vorliegenden Gesamtrechnungen
nicht zu leisten; denn oft wird nicht angegeben, auf wieviele Empfänger
die jeweilige Lohnsumme sich bezieht.

A 5: Gemeine Ausgabe

In diese Rubrik gehen Ausgaben ein, die man als Lohnnebenkosten bezeichnen
konnte: Zusätzliches Wachtgeld, Tuch für städtische Bedienstete, „verehrt und verschenkt
" (I 74/10/6, II 92/1/-, III 249/-/-, IV 221/16/8 - gemessen am gleichzeitigen
Haushaltsvolumen eine erhebliche Summe!). Die Ausgaben für die vom Bürgermeister
, Obristmeister u. a. gegebenen Bankette verzehnfachen sich (I 57/5/-,
III 601/1/3)!67 Nicht unerheblich sind auch die Kosten für die Bewirtung der „Untertanen
aus dem Tal", wenn diese - jährlich viermal - das Ungeld an die Stadtkasse
abliefern: 23/17/4 (I), 192/2/- (III) und immerhin noch 57/15/4,5 (IV), zu
einer Zeit der leeren Kassen.

Insgesamt folgt die Entwicklung dieser Ausgaben dem allgemeinen Trend. Der
große Posten von 674/3/0,5 (IV) erklärt sich nicht nur mit den z. T. kriegsbedingt
hohen Aufwendungen für Geschenke, sondern auch mit Unschlittlieferungen an das
Militär (225/11/7,5).

A 6: Salzkauf (vgl.E 11)

In normalen Jahren entfällt Jahr für Jahr ein erheblicher Teil der Ausgaben auf
den Kauf von Salz (III: 46 °/»!). Diese Ausgaben setzen sich zusammen aus dem
reinen Kaufpreis und aus den geringen Summen, die die Unterkäufer sowie - nur
1622/23 ausgewiesen - der Gatterschreiber und der Kornmesser erhielten. Derartige
Angaben weisen uns darauf hin, daß einzelne städtische Bedienstete nicht
nur das unter Dienstgeld, Lohnen u. ä. aufgeführte Entgelt erhielten, sondern daß
sich ihnen - von Naturalien, Tuch, Brennmaterial, Recht auf Allmendnutzung abgesehen
- auch innerhalb der städtischen Verwaltung weitere Erwerbsquellen bieten
konnten. Sind Unterkäufer und Kornmesser am Umsatz beteiligt (1 Pfennig
pro Scheibe), so erhalten Zollschreiber (I, II, III 10 Pfund Jahrlohn) und Gatterschreiber
Pauschalbeträge (III: 5 Pfund Jahrlohn). Unterstellt man die beim Kauf
und Verkauf genannten Mengen- und Preisangaben als zutreffend, so erhält man
folgende Preise pro Scheibe Salz (in Pfund):



I

II

III

IV

Einkauf

2,2

2,5

13,4

kein Handel

Verkauf

2,4

2,4

14,4

mit Salz

Da es sich hier um Durchschnittspreise handelt, die sich auf den Umsatz des
ganzen Jahres beziehen, kann der Eindruck entstehen, die Stadt habe zeitweilig
(II) ein Verlustgeschäft betrieben.

A 7: Früchte, Wein (vgl. E 12)

Die in Europa weitverbreitete Politik der Städte, Getreide zu magazinieren,68
ermöglichte es den Kommunen, bei unregelmäßig wiederkehrenden Mißernten,

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