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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 298
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und Emmendingen selbst, zusätzlich sechs grundherrliche Forste und der Gemeindeforst
Breisach. Da man in jener Zeit noch nicht genügend „akademisch" vorgebildete
Bezirksförster hatte, griff man häufig auf bewährte Praktiker zurück.

Der neue Bezirksförster Karl Friedrich Wippermann erblickte am 24. April 1801
in Karlsruhe das Licht der Welt (Generallandesarchiv Abt. 76, Fasz. 8698 u. 8699).
Sein Vater Eberhard Ludwig Wippermann bekleidete seit 1805 das Amt eines Universitätsstallmeisters
in Heidelberg. Einer Bescheinigung des Direktors des Heidelberger
Gymnasiums, Lauter, vom 25. April 1819 können wir entnehmen, daß der
junge Wippermann vom Herbst 1815 bis Herbst 1818 die unteren Klassen dieser
Lehranstalt besucht hatte. Anschließend erhielt der Jüngling 1819-1821 bei seinem
Onkel Förster Christian Wippermann in Schwetzingen und danach bis zum Frühjahr
1822 bei dem Oberjäger Ernst Anton Fischer in Friedrichstal seine erste forstliche
Ausbildung. Da er eine Prüfung für das niedere Forstfach mit „gut" bestand, wurde
er am 22 August 1822 unter die Jägerburschen aufgenommen. Im gleichen Monat
verlor er übrigens seinen Vater durch den Tod.

Eine weitere praktische Tätigkeit übte der Frischgeprüfte dann bei dem Oberförster
Wilhelm Gmelin in Gernsbach aus. Wippermanns Gesuch vom 18. Oktober
1825 um eine feste Anstellung im Forstdienst zeitigte zunächst den Erfolg, daß er
mit Jahresende 1825 als Forstverweser nach Todtmoos kam. Hier sollte er sich
allerdings erstmals bei seiner vorgesetzten Dienstbehörde mißliebig machen.

Als er zu Jahresbeginn 1826 um Heiratserlaubnis mit seiner Braut Henriette
Klein, der Tochter eines verstorbenen Gernsbacher Apothekers, eingab, wurde ihm
diese verweigert. Man erklärte ihm hierbei, daß er erstens ja noch nicht fest angestellt
sei und zweitens schon jetzt seine Braut bei ihm im Hause wohne. Wenn er
diese nicht wegschicke, werde er von seinem vorübergehenden Posten in Todtmoos
abberufen. Man gab sich erst zufrieden, als am 2. Februar 1826 der Forstmeister
Fischer in St. Blasien die Abreise der Betreffenden melden konnte. Auch zwei weitere
Gesuche um eine endgültige Übertragung des Todtmooser Reviers vom 29.
September 1826 und dem 12. April 1827 wurden abgelehnt.

Schließlich ließ er am 31. Oktober 1827 seine verwitwete Mutter, eine geborene
Sandherr, die ihm jetzt im entlegenen Forsthaus in Todtmoos den Haushalt führte,
ein entsprechendes Gesuch an den Großherzog aufsetzen Auch diese Eingabe wurde
zunächst am 15. Januar 1828 abschlägig beschieden, führte aber am 28. November
1828 doch zum gewünschten Erfolg. So konnte Karl Friedrich Wippermann im
Januar 1829 nochmals um Heiratserlaubnis mit der oben erwähnten Braut bitten,
die ihm endlich am 17. Februar 1829 gewährt wurde. Inzwischen hatte man nämlich
Wippermann zum Bezirksförster befördert und damit die notwendige Voraussetzungen
hierfür geschaffen.

Durch Entschließung des Staatsministeriums vom 22. Mai 1834, Nr. 11116, wurde
Wippermann als Bezirksförster nach dem Waldkircher Bezirk mit dem Sitz in
Untersimonswald versetzt. Als man jedoch 1836 erkannte, daß Untersimonswald,
nachdem verschiedene Grundherrschaften auf die Ausübung der Forst- und Jagdpolizei
und auf die Beförsterung der zu ihren Gebieten gehörigen Gemarkungen
verzichtet hatten, sich als Amtssitz weniger eigne, kam die Dienststelle, wieder wie
früher nach Waldkirch.

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