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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 304
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0310
in dem gegenwärtigen Moment auf der Erledigung der vorliegenden Gegenstände, was wirklich
außer dem Bereich der Möglichkeit liegt; wenigstens nur mit Beeinträchtigung der übrigen und
zwar der Terminvorlagen geschehen kann und (das Forstamt Emmendingen) entwickelt dabei die
Tendenz, das Benehmen der Bezirksforstei (Waldkirch) als nachlässig, ungehorsam und widersetzlich
darzustellen, welche Voraussetzungen nicht der Wahrheit gemäß, vielmehr ungerecht, kränkend
und unverantwortlich erscheinen müssen, wenn man sich die Mühe nimmt, dieser Sache auf
den Grund zu gehen.

Man ist daher in der Lage, zu den milden Gesinnungen einer Hohen Direktion seine Zuflucht
nehmen zu müssen und hat zu der Gerechtigkeitsliebe einer Hohen Behörde das Vertrauen, daß die
Bezirksforstei im gegenwärtigen Momente wenigstens mit solcher schweren Arbeitsbelastung ver
schont bleibt, und bittet (deshalb) ehrerbietig, ihr den Monat Juli laufenden Jahres als letzten
Termin hochgeneigtest verwilligen zu wollen."

Am 15. Mai 1840 genehmigte die Direktion Mezger zwar den neuen Termin, gab
ihm aber wegen der Umgehung des Dienstweges seines Antrags einen Verweis. Auf
Grund eines weiteren kritischen Berichts von Grosholz empfiehlt diesem die Direktion
der Forstdomänen und Bergwerke am 26. Juni 1840 „dem Bezirksförster Mezger
in Waldkirch, dessen Verhalten im Dienst ebenfalls nur als mittelmäßig zu bezeichnen
ist, ein besseres Verhalten" im Umgang mit seinen Vorgesetzten anzuraten
.

Doch Mezger, der dann schließlich eine mehrseitige, allerdings ziemlich unübersichtliche
Forstbeschreibung seines Bezirks anfertigte, verstand es, sich auf seine Art
zu revanchieren. So beklagte er sich am 29. März 1841 bei der genannten Direktion
, daß er von dem Forstamtsvorstand Grosholz in Emmendingen schikaniert
werde, und ihm von demselben eröffnet worden sei, er werde nach Kippenheim
strafversetzt werden. Darüber war Mezger um so mehr erbost, weil er sich zuvor
schon vergeblich um die Dienststellen St. Blasien, Pforzheim, Bruchsal, Kandern
und Schwetzingen beworben hatte. Aber auch Grosholz holte wieder zu einem Gegenschlag
aus und beschuldigte am 3. April 1841 Mezger, daß er im Kastelwald und
am Galgenberg nicht genehmigte Holzhiebe vorgenommen habe.

Dieser fortwährenden Streitigkeiten überdrüssig, beeilte sich die Direktion
daraufhin, Mezger am 13. April 1841 zu unterrichten, daß er mit gleicher Besoldung
an den Forstbezirk Kippenheim mit dem Sitz in Mahlberg beordert worden
sei. Diese Versetzung ließ sich allerdings nicht so schnell verwirklichen, da Mezger
der Direktion am 19. April 1841 davon Kenntnis gab, er habe unterdessen das
Staatsministerium unmittelbar um die Betrauung mit dem Forstbezirk der unteren
Gegend, eventuell Huchenfeld, gebeten. Da inzwischen auch eine Abstellung an die
neue Bezirksforstei Wilferdingen ins Gespräch gebracht wurde, forderte die Regierung
einen Bericht über die Dienstführung Mezgers an.

Hierauf teilte am 11. Mai 1841 die Forstpolizeidirektion der Direktion der
Forstdomänen und Bergwerke mit, daß Mezger mehrfach Verweise wegen Dienstnachlässigkeit
erhalten habe. Außerdem sei er im Jahre 1835 wegen Angriff und
Verwundung des Arztes Pamm in Lahr mit vier Wochen „Eintürmung" - die er
übrigens in Hornberg absitzen mußte - und 1838 nachträglich wegen Ehrenkränkung
des Forstmeisters von Rotberg mit dreitägiger Gefängnisstrafe, die allerdings
in Hausarrest umgewandelt wurde, belegt worden. In dem zwölfseitigen Bericht
wurde Mezger als mittelmäßig und arrogant bezeichnet. Mit den Forstmeistern von
Rotberg, von Blittersdorf und Grosholz habe er sich nicht vertragen; man sei des-

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