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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 312
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0318
Franz Wagner

Mit der Eröffnung der der Polytechnischen Schule in Karlsruhe angegliederten
Forstschule im Jahre 1832 war jetzt eine gleichmäßigere Ausbildung der badischen
Forstleute gesichert. Zu ihren Schülern gehörte auch der Amtsnachfolger Ludwig
von Bergs in Waldkirch, Franz Wagner. Aus dessen Dienerakten (Abt. 76, Fasz.
8188 u. 8189) ersehen wir, daß Franz Wagner am 20. Januar 1821 in Hugstetten
das Licht der Welt erblickte.

Der Jüngling besuchte 1836/37 bis 1841/42 die erwähnte Forstschule. Zwischenzeitlich
wurde ihm am 2. Juli 1839 von der Direktion der Polytechnischen Schule
bestätigt, daß er die vorgeschriebene Gymnasialprüfung am Karlsruher Lyzeum
am 26. Juni 1839 mit „gut" bestanden habe. Unterm 18. Oktober 1842 stellte ihm
der Amtsarzt Dr. Wänker in Freiburg folgendes „Körperkonstitutionszeugnis"
aus: „Franz Wagner aus Hugstetten, 21 Jahre alt, groß und stark gebaut, leidet an
keinen körperlichen Gebrechen."

Am 12. Dezember 1842 fand die entsprechende forstliche Staatsprüfung im
Karlsruher Ständehaus statt. Einen Tag zuvor glaubte Wagner, sich bei der Forstpolizeidirektion
beschweren zu müssen, daß Forstrat Klauprecht ihm bei der gewährten
Zulassung zur Prüfung zu schlechte Schulnoten erteilt habe. Das Examen
bestand Franz Wagner zwar, doch war er sehr enttäuscht, als ihm am 4. April 1843
das Innenministerium mitteilte, daß er mit der Note „hinlänglich" unter die Forst
praktikanten aufgenommen worden sei.

Um die ersten praktischen Erfahrungen zu sammeln, hatte sich Wagner schon seit
Jahresbeginn 1843 der Kanzlei des Forstamtes Freiburg freiwillig zur Verfügung
gestellt. Für die Einrichtung einer dortigen Registratur erhielt er nachträglich eine
Entschädigung von 36 Gulden. Ende Mai 1843 kam Wagner aushilfsweise als Taxationsgehilfe
an die Bezirksforstei Walldürn, wobei er den dortigen Bezirksförster
Köhler gegen eine Tagesgebühr von 1 Gulden 30 Kreuzern unterstützen durfte.
Auch in der Folgezeit beschäftigten ihn derartige Taxationsaushilfen.

Da Franz Wagner unterdessen das vorgeschriebene Biennium (d. h. Zweijahrestätigkeit
) vollendet hatte, wurde ihm am 17. Januar 1845 von der Direktion der
Forste, Domänen und Bergwerke die Voraussetzung zur Betätigung als selbständiger
Forsttaxator anerkannt und ihm die gleiche Funktion auch für Gemeinde- und
Körserschaftswaldungen zugestanden. Wo es sich nun als notwendig herausstellte,
war Wagner landauf landab als Forsttaxator gegen eine tägliche Gebühr von 3 Gulden
tätig. Da er im Sommer 1846 in Eberbach vorübergehend auch als Bezirksfor-
steiverweser Verwendung gefunden hatte, wurde er von dem dortigen Amtmann
Hübsch entsprechend vereidigt.

Die unruhigen Monate der Jahre 1848 und 1849 brachte Wagner - teilweise ohne
feste Beschäftigung - in seinem Heimatorte Hugstetten zu. Als er nun gegen Jahresende
1849 sich um die Vergabe von Revisionsarbeiten auf dem Gebiete der Taxation
bemühte, entgegnete ihm am 9. Dezember 1849 die jetzt Direktion der Forste,
Berg- und Hüttenwerke genannte Behörde: „Dem Herren Forsttaxator Wagner in
Hugstetten bei Freiburg wird erwidert, daß Taxationsoperate (d. h. Taxationsaus-

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