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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 313
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0319
arbeitungen) über Hochwaldungen, welche einer Revision bedürfen, zur Zeit spärlich
einkommen. Die wenigen Operate, welche vorgelegt werden, gehen in der Regel
an diejenigen Forstpraktikanten, welche seit dem letzten Frühjahre keine Beschäftigung
hatten, zur Revision. Wir können daher Ihnen, da es Ihnen bisher nicht
an Arbeit fehlte, die Zuweisung von Revisionsgeschäften nicht in Aussicht stellen.
Zudem sind Sie mit früher übertragenen Taxationsarbeiten im Rückstand und müssen
sich angelegen sein lassen, denselben zu beseitigen."

Recht und schlecht schlug sich Wagner in jener Zeit mit gelegentlich zugeteilten
Arbeiten durch. Als er am 7. Januar 1851 vom Stadtamt Freiburg in einer Untersuchung
gegen den des Raubes verdächtigen Thomas Biehler als Zeuge vernommen
wurde, bestätigte ihm die oben genannte Forstdirektion auf Anfrage, daß sich Wagner
in der „Revolutionszeit" keine Vergehen habe zu Schulden kommen lassen.

Da sein Vater in Hugstetten ernsthaft erkrankte, bat Wagner am 23. März 1851
um eine entsprechende Verwendung bei der Forstinspektion Freiburg. Dort nun
mit Taxationsarbeiten beschäftigt, wurde ihm dann vom 11. Mai bis zum 11. August
1851 die provisorische Verwaltung der Bezirksforstei Freiburg und vom 15.
Januar bis zum 25. März 1852 diejenige der Bezirksforstei Wendlingen übertragen.

Weitere Tätigkeiten als Wald- und Steuerschätzer führten ihn 1853 in die Forstbezirke
Schönau, Sulzburg, Wendlingen, Kirchzarten, Freiburg und Emmendingen
und im folgenden Jahr nach Müllheim, Bonndorf, Waldkirch und ebenfalls wieder
nach Kirchzarten, Wendlingen, Freiburg und Emmendingen. Dazwischenliegende
AnStellungsgesuche um Verwendung als fester Bezirksförster blieben zunächst weiterhin
erfolglos. Im Frühjahr 1855 mußte Wagner sogar wegen einer Lungentzündung
mehrere Wochen mit der Arbeit pausieren.

Als er am 17. Juni 1855 erneut um eine Anstellung als Bezirksförster vorstellig
wurde, schrieb er u. a. hierbei: „Ich erlaube mir noch anzufügen, daß ich gegenwärtig
nach durchgemachter schwerer Krankheit der Hohen Staatsregierung zu doppeltem
Danke verpflichtet sein müßte, wenn ich die beschwerliche unstete Taxationspraxis
, der ich über zwölf Jahre meine Kräfte gewidmet habe, mit einer Anstellung
und ständigeren Beschäftigung wechseln könnte." Diese Ausführungen scheinen seinen
Vorgesetzten doch endlich eingeleuchtet zu haben.

Unterm 3. August 1855 wurde Wagner durch Ministerialerlaß Nr. 797 zum Bezirksförster
in Wolfach mit der für diesen Posten üblichen Besoldung von 800 Gulden
ernannt. Nachdem er am 17. September 1855 seine Dienstgeschäfte angetreten
hatte, wurde Wagner am 26. November 1855 vom dortigen Oberamtmann Mallebrin
auf seine neue Tätigkeit vereidigt. Die endlich gewährte Festanstellung gab
Franz Wagner die Möglichkeit, am 7. Januar 1857 um die Heiratserlaubnis mit
Luise Klump, Tochter des Offenburger Domänen Verwalters Klumpp, zu bitten.

Mit der Begründung, daß Wolfach ihm gesundheitlich nicht zuträglich sei, bat
Wagner am 9. August 1858 Großherzog Friedrich I. und am folgenden Tage seine
übergeordnete Dienststelle vergeblich um die Versetzung an die Bezirksforstei
Wendlingen. Um nun Wagner eine gewisse diesbezügliche Unterstützung zu geben,
schrieb Forstrat Lelbach am 19. September 1858 in seinem Visitationsbericht über
den Wolf acher Bezirksförster: „Er gehört vermöge seiner theoretischen Ausbildung,
und seiner praktischen Befähigung zu den tüchtigsten und brauchbarsten der jünge-

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