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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 314
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ren Forstämter, und auch in seiner damaligen Stellung kann ihm das Zeugnis einsichtiger
und guter Dienstführung nicht vorenthalten werden. In seinem Bezirk
steht er in Achtung und Ansehen und sein Verhalten in wie außer dem Dienste ist
gleich ehrenhaft und verständig. Seine Gesundheit scheint nicht die dauerhafteste
zu sein, und er wird es schwerlich vermögen, den äußerst weitläufigen und beschwerlichen
Dienst zu Wolf ach längere Zeit zu versehen."

Nach diesem günstigen Visitationsbericht faßte Wagner neuen Mut und bewarb
sich am 12. Dezember 1858 um die unterdessen ausgeschriebene Bezirksforstei
Waldkirch. In diesem Gesuch ließ er sich gegen Schluß wie folgt vernehmen: „Ich
kenne den Forstbezirk Waldkirch genau und weiß wohl, daß er ebenfalls groß und
beschwerlich ist; allein ich sehne mich durchaus nicht nach einem Ruheposten. Ich
wünsche mir sogar einen Bezirk, der faktisch eine größere Tätigkeit erfordert als
der hiesige, aber ich möchte einer Stelle enthoben sein, wo man genötigt ist, die
Hälfte der Zeit und seine Gesundheit nutzlos auf dem Wege zu opfern. In Waldkirch
ist der größere Waldkomplex nächst dem Aufenthaltsort gelegen, und die
weiteste Entfernung beträgt kaum einige Stunden. Hier dagegen sind die Waldungen
im steilen Gebirge auf 11 Stunden zerstreut.

Ein weitere Wunsch von mir wäre, größere Domänenwaldungen in Administration
zu erhalten und endlich noch in jener Gegend angestellt zu sein, wo ich zu
Hause und mit den örtlichen Verhältnissen genau bekannt bin. Beides würde mir
der Forstbezirk Waldkirch bieten, und ich glaube mit Zuversicht, daß ich das Vertrauen
der Hohen Regierung in jenem Wirkungskreise rechtfertigen werde."

Auch dieser Argumentation von Franz Wagner verschloß man sich in Karlsruhe
nicht. Zu seiner großen Freude teilte ihm nämlich am 15. Februar 1859 die Direktion
der Forste, Berg- und Hüttenwerke mit, daß er mit Erlaß des Staatsministeriums
vom 11. Februar, Nr. 138, nach Waldkirch versetzt sei.

Als wegen der üblichen unwiderruflichen Anstellung nach fünf Dienstjahren das
Finanzministerium eine Beurteilung Wagners von der Forstdirektion erbat, entgegnete
diese am 27. September 1859 „daß Bezirksförster Wagner in Waldkirch sowohl
in Bezug auf Befähigung als auch Fleiß den Anforderungen des Dienstes vollkommen
entspricht, seine Leistungen Lob verdienen und sein sittliches Verhalten
durchaus tadellos ist. Wir stellen daher den Antrag, die Probezeit dieses Beamten
mit dem Ablauf seines fünften Dienstjahres für beendigt zu erklären." Die Folge
davon war, daß man am 24. Oktober 1859 seine Anstellung für unwiderruflich
erklärte. Wegen der fehlenden Dienstwohnung in Waldkirch erhielt Franz Wagner
mit Wirkung vom 1. Oktober 1859 eine „Lokalzulage" von jährlich 40 Gulden, die
dann mit Geltung vom 1. Januar 1861 auf 50 Gulden erhöht wurde.

Inzwischen gab es schon Anzeichen, daß man Wagner wegen der mehrfachen positiven
Leistungsberichte bei den Forstoberbehörden in Karlsruhe für eine Höherbeförderung
ausersehen hatte. So erhielt er am 16. April 1861 vom Finanzministerium
folgende Aufforderung: „Mit höchster Ermächtigung erteile ich Ihnen den
Auftrag, eine forstliche Reise nach Württemberg und Bayern zu unternehmen, und
mir nach Ihrer Rückkunft ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten. Sie dürfen
zu dieser Reise 6 Wochen Zeit verwenden und außer den Transportkosten eine
Diät von 6 Gulden in Anrechnung bringen. Die Großherzogliche Direktion der

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