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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 328
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0334
ster Weiß sind Mitglieder des letzteren, beide im Ausschusse, in welchem Weiß den
Vorsitz führt, wenigstens zur Zeit des jetzt fraglichen Vorganges den Vorsitz geführt
hat.

Im Februar dieses Jahres hat der Gemeinnützige Verein angeregt, am Wege auf
den Kandel eine Schutzhütte anzubringen. Der Kandelverein hat am 20. März
(1886) hierüber beraten, und Oberförster Kurtz sich erboten, über den Platz für
die Hütte ein Gutachten nachzutragen. Ohne letzteres zu tun, hat Kurtz eine ziemlich
kostspielige Hütte gebaut und dazu Holz aus städtischem Walde verwendet,
ohne über Eines oder Anderes dem Gemeinderate Nachricht zu geben.

Letzterer ist hierüber bei Herrn Kurtz vorstellig geworden und hat darauf beiliegende
Antwort erhalten. (Diese Angabe der Beschwerde bezog sich auf eine,
nicht mehr in den Akten befindliche und später an die Gemeinde Waldkirch zurückgesandte
Beilage). In solcher wird behauptet, daß Bürgermeister Weiß Auftrag zum
Bau der Hütte - und zwar aus städtischem Holze - gegeben habe. Eines und Anderes
ist nicht wahr, und hat auch Kurtz - hinreichender Veranlassung ungeachtet -
den Beweis der Wahrheit nicht geliefert.

Jene Antwort enthält aber weiter - und das allein ist es, um was es sich jetzt handelt
- Beleidigung und Verhöhnung des Gemeinderats und eine für die Stadt möglicher
Weise sehr schädliche Drohung; lauter Dinge, die unseres Meinens einer
Staatsstelle unwürdig sind. Wir bitten, dem Herrn Oberförster Kurtz seine ungeziemende
Schreibart zu verweisen."

Das Innenministerium leitete am 19. November 1886 die Beschwerde der Gemeinde
Waldkirch zur Stellungnahme an die Domänendirektion weiter. Diese
faßte daraufhin am 4. Dezember 1886 unter Nr. 18457 folgenden Beschluß, den sie
Kurtz mitteilte: „Nach Durchsicht der vom Großherzoglichen Ministerium des
Innern anher mitgeteilten Akten des Gemeinderats Waldkirch in obiger Sache haben
wir zu bemerken, daß Sie in der Korrespondenz mit dem dortigen Gemeinderate
Alles, was diesen zu verletzen Anlaß geben konnte, vermeiden mußten, und
zwar mehr, als dies in dem Schreiben der Bezirksforstei vom 28. September dieses
Jahres geschehen ist. Zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse empfehlen wir Ihnen
, sich in Bezug auf die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes von Waldkirch in
Zukunft lediglich an die Vorschriften über die Beförsterung der Gemeindewaldungen
zu halten."

Unter dem gleichen Datum bekam der Gemeinderat Waldkirch von der Domänendirektion
folgenden Bescheid: „Dem Gemeinderat der Stadt Waldkirch geben
wir im Anschluß die Anlage eines Berichts an das Großherzogliche Ministerium
des Innern vom 8. vorigen Monats - von diesem uns zur gutfindenden Erledigung
zugestellt - mit dem Bemerken zurück, daß wir in fraglicher Sache das Geeignete
verfügt haben."

Nachdem die Personalakten von Kurtz keine weitere Erwähnung in dieser Angelegenheit mehr
enthalten, darf man annehmen, daß damit der Streit sein Ende gefunden hat- In der Zwischenzeit
gab es nämlich innerhalb der Gemeindeverwaltung Waldkirch fühlbare Differenzen (Stadtarchiv
Waldkirch, Fasz. 1428). Am 27. Mai 1887 legte Bügermeister Xaver Weiß sein Amt aus Protest
nieder, da die von ihm geforderte Einführung einer höheren Bürgerschule von der Mehrheit des
Gemeinderats abgelehnt worden war. Obwohl bei der Neuwahl am 11. Juli 1887 Weiß die meisten
Stimmen erhielt, lehnte er strikte ab. Es blieb nichts anderes übrig, als auf 20. Juli 1887 eine zweite

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