Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 352
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die verschiedenen Gebiete auf verschiedene Zeiten festgelegt. In einer Bekanntmachung
des Oberbürgermeisters vom 16. 12. 1946 hieß es: „Die bereits bekannt
gegebenen Sperrzeiten Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 9 bis 11.15 und
12.45 bis 16.30 Uhr, an denen kein Strom entnommen werden darf, bleiben auch
weiterhin bestehen". Um einen Überblick über den Erfolg dieser Maßnahmen zu
erhalten, mußten die Elektrizitätswerke zunächst wöchentlich dann später monatlich
ihren Stromabsatz an den französischen Lastverteiler in Baden-Baden melden.
Dieser beanstandete denn auch verschiedentlich die unverhältnismäßig hohen Netzverluste
, die von den einzelnen Werken gemeldet wurden. Ob diese Zahlen nur
technische Gründe hatten und nicht vielleicht auch ein gewisses Entgegenkommen
an die Abnehmer bedeuteten, läßt sich heute nicht mehr feststellen.

Im Laufe des Jahres 1947 besserte sich die Lage etwas und die zustehenden Kontingente
konnten erhöht werden. Die Verhältnisse änderten sich jedoch grundlegend
, als die Währungsreform im Jahre 1948 über die Bühne ging. Der Impuls, den
diese tiefe Zäsur auf die Wirtschaft und die privaten Haushalte ausübte, war nicht
zu übersehen. Der Stromverbrauch nahm rasch zu und der elektrische Strom wurde
wieder Mangelware. Mit Kontingentierung und Verbrauchskontrolle kam man
jetzt nicht weiter, sondern man griff zu dem Radikalmittel der Stromabschaltung.
An jedem Wochentag wurde nun ein anderer Bezirk in der französischen Zone
abgeschaltet. In der Stadt Freiburg und ihrer Umgebung hatten nun jeden Donnerstag
von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 17 Uhr die Abnehmer keinen Strom. Ausgenommen
wurden nur lebenswichtige Betriebe und die öffentlichen Verkehrsmittel.
In einem Aufruf des Badischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 16.
Novemberg 1949 hieß es:

„Wir appellieren an die Disziplin und das Verständnis der Bevölkerung. Die
Speicherkraftwerke des Landes sind nahezu leer und die Wasserführung des
Rheines ist stark zurückgegangen. Wenn jetzt nicht Strom gespart wird, muß
in den Monaten Januar und Februar mit wesentlich schärferen Einschränkungen
gerechnet werden. Sollten sich die Wasserverhältnisse durch starke Regenfälle
verbessern, würden unverzüglich wieder Erleichterungen in der Stromversorgung
erfolgen".

Diese Erleichterungen traten dann auch ein und die Elektrizitätswirtschaft setzte
alles daran, um mit dem sich anbahnenden Aufschwung Schritt halten zu können.
Trotzdem mußten auch im Winter 1951/52 nochmals Stromeinschränkungen angeordnet
werden, diesmal allerdings ohne Abschaltungen. Die Schaufenster- und Reklamebeleuchtung
wurde erneut untersagt, ebenso mußte die Industrie zunächst
25 %>, dann 10 °/o ihres Verbrauches einschränken. Ende Februar 1952 wurden dann
alle Stromeinschränkungsmaßnahmen, die zuerst bis 1950 durch die alliierte Militärregierung
, später dann durch das badische Ministerium der Wirtschaft und Arbeit
verordnet worden waren, endgültig aufgehoben.

Nun stiegen die Zuwachsraten im Stromverbrauch überdurchschnittlich an.
Schon im Jahre 1949 wurden 14 % mehr als im Vorjahr verbraucht und im Jahre
1950 stieg der Zuwachs sogar auf 23 %. Um diesen höheren Stromverbrauch bewältigen
zu können, mußten umfangreiche Verstärkungen im Netz erfolgen, neue

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