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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 358
(PDF, 57 MB)
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schinen und Geräten von der Industrie begünstigt wurde. Damit aber änderte sich
die Struktur des ländlichen Versorgungsnetzes ganz erheblich. Die überall vorhandenen
ausgedehnten Niederspannungsnetze konnten die steigende Leistung nicht
mehr bewältigen, so daß Umspannstationen auf Holzmasten errichtet werden
mußten. Damit wuchs auch das Mittelspannungsnetz entsprechend rasch an. Sehr
bald stellte man fest, daß es vorteilhaft für den Betrieb und die Unterhaltung war,
wenn man anstelle von Holzmasten solche aus Beton verwendete. Besonders die
Umspannstationen mit ihren Einrichtungen und Geräten boten sich hierfür an. So
wurde im technischen Büro des Elektrizitätswerkes eine Betonmast-Station entwickelt
, die die einschlägige Industrie dann aufgriff und in großer Stückzahl auch
bei anderen Versorgungsunternehmen liefern konnte. Die erste Station wurde im
Jahre 1952 errichtet, heute sind es weit über 150 Stationen, die die Versorgung unseres
Uberlandnetzes gewährleisten. Es gibt inzwischen nicht wenige Bauernhöfe,
die eine eigene Umspannstation besitzen und damit ihre umfangreichen elektrischen
Maschinen und Geräte betreiben. Der starke Lastanstieg im Uberlandnetz
machte es notwendig, mit der höheren Spannung von 20 kV näher an das Uberlandnetz
heranzugehen und in Zarten eine Umspannung 20/ kV zu errichten. In
den nächsten Jahren wird jedoch auch das Uberlandnetz vollständig auf 20 kV umgestellt
und damit allen kommenden Anforderungen gewachsen sein.

Das Bild der letzten dreißig Jahre wäre unvollständig, wenn man nicht auch ein
Wort über das Verhältnis des Elektrizitätswerkes zu seinen Abnehmern sagen würde
. Die Abnehmer heißen heute Kunden, aber es war ein langer Weg bis es so weit
war. Unmittelbar nach dem Krieg und besonders während der Stromeinschrän-
kunsmaßnahmen war das Elektrizitätswerk gewissermaßen eine vorgesetzte Behörde
, die einen hoheitlichen Auftrag zu erfüllen hatte. Die Jahre vor und während
des Krieges hatten dazu beigetragen, daß einige Mitarbeiter in den Stromverbrauchern
eine Art Untergebene sahen, die Strom verbrauchen durften. Dies kam
im Stil mancher Schreiben zum Ausdruck. So waren noch einige Jahre nach dem
Krieg Formulare in Gebrauch, auf denen es unter anderem hieß: „Sie haben uns die
Fertigstellung Ihrer Anlage umgehend zu melden." Dies mußte dann korrigiert werden
, so daß man lesen konnte: „Wir bitten Sie, uns die Fertigstellung Ihrer Anlage
baldmöglichst mitzuteilen." Der Abnahmebeamte, der die neuen Anlagen prüfte
oder bestehende revidierte, kam in amtlichem Auftrag und für seine Tätigkeit wurden
jahrelang Abnahme-,,Gebühren" erhoben. Obwohl das Eigenbetriebsrecht klar
zum Ausdruck brachte, daß die Stromversorgung keinen hoheitlichen Akt darstellt
, war es doch eine weit verbreitete Ansicht, das Elektrizitätswerk sei eine Behörde
. Manches Beschwerdeschreiben war in dieser Richtung abgefaßt. So schrieb
ein Schuhmachermeister, dessen Elektroinstallation beanstandet worden war, an
den Prüfer folgendes: „Scharfen Sie sich eine Klarsichtscheibe an und dann lesen
Sie sich mein Schreiben durch und Sie werden verstehen, daß ich im Recht bin! Und
wenn es ein Graf Rotz von Honolullu wäre, so hat er doch recht und gerecht zu
handeln, zumal er vom Staat bezahlt wird." Hinzu kam in manchen Fällen, daß
die Briefschreiber begreiflicherweise über die technischen Einzelheiten vieler Vorgänge
nicht im klaren waren und daher manchmal unerfüllbare Forderungen stellten
. So konnten wir einer Frau nicht helfen, die uns gebeten hatte, mit „Spezial-

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