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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 402
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0408
1780 - Kirchenanbau in Herdern

Von Hermann Brommer

Die Rettung des wiedergefundenen St. Urban-Altarblattes1 lenkte erneut die
Aufmerksamkeit auf die Baugeschichte der Herderner Pfarrkirche. Übereinstimmend
beklagen die bisher veröffentlichten Darstellungen zur Lokal- und Pfarrgeschichte
Herderns,2 daß während des 18. Jahrhunderts das alte Kirchengebäude zu
klein und finster gewesen sei. Die Deutschordenskommende Freiburg hätte als Inhaberin
des Kirchensatzes (Zehntrechte) nur ungenügend ihre Baupflichten erfüllt.
Dabei scheint übersehen worden zu sein, daß die Freiburger Deutschherren 1780
versuchten, dem Platzmangel etwas abzuhelfen. Lediglich Josef Sauer erwähnte in
einem Zitat zur Vorgeschichte des 1839 entstandenen Herderner Kirchenneubaues,
daß das alte, 1706 auf J. C. Brentzingers Altarblatt abgebildete Gotteshaus „schon
einmal einen Anbau erhalten habe".

Über die 1780 durchgeführte Instandsetzung und Erweiterung der Herderner
Kirche berichten uns die Ratsprotokolle der Stadt Freiburg. Am 6. März jenes
Jahres baten „der Vogt, und die bürgerliche Gemeind zu Herderen um gnädige abnahm
eines Theils der zu Vorhabender Kirchen reparation nötigen, und ihnen allein
aufgebürdet werden wollenden Fuhr und Hand Frohnen". Der Magistrat ließ
„diese Vorstellung dem Hn Baumeister Communicieren, daß derselbe die Vielheit
der Frohnen untersuchen, und über die beschwerde referieren solle." 3 Mit welchem
Ergebnis geht nicht aus den Protokolleinträgen hervor. Mehr über das Bauunternehmen
erfahren wir, als sich am „Rath Montag den 4.ten Sept: 1780 gesamt da-
hiesige Mauermeisterschaft mit einer Vorstellungs- und bittschrift nebst 2. beylagen
in betreff des Von herren Bau Director Baniato Von Altshausen in herdern unternommenen
Kirchen Anbaues" an die Freiburger Stadtbehörde wandte.4 Die Aufregung
muß groß gewesen sein, sonst hätte der Magistrat die eingereichte Klage
nicht „durch das burgermeisteramt mittels eines überreiters5 brevi Manu dem
Herrn Ober Vogt Schindler (D. O. Kommende) mit dem mündlichen bedeüten urschriftlich
zur Einsicht überschicken lassen, daß Man die beschwerde der diesseitigen
Mauer- und Steinhauermeister für so gegründet, als auch derselben anbiethen für
billig finde, also zwar, daß solchemnach ged: H: Ober Vogt Schindler den ordens
baumeister Bannato, der gleichwohl auch in ansehung dieses Kirchengebäudes Director
seyn, und bleiben möge, im übrigen dahin anweisen möchte, daß sich selber
mit einem der diesseitigen Mauer und Steinhauermeister zur ausführung des ge-
bäudes unter seiner dieses Meisters als werckmeisters Direction, und mit dessen
gesellen nach dem gemachten antrage gütlich Verstehen solle,
ulterius

falls sich aber H. Ober Vogt hiezu nicht Verstehen, sondern auf seinen schon Vorher
mündlich gegebenen antworten, nämlich die ganze Direction dem Bannato und

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